Startseite Eckpunkte eines Hessische IT-Sicherheitsgesetzes (HITSiG)

Eckpunkte eines Hessische IT-Sicherheitsgesetzes (HITSiG)

Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) hat den Kommunalen Spitzenverbände angesichts der hohen Gefährdungslage für die IT-Sicherheit Eckpunkte eines demnächst für das Gesetzgebungsverfahren vorgesehenen Hessischen IT-Sicherheitsgesetzes (HITSiG) vorgestellt.

Hintergründe

Hintergrund ist die verfassungsrechtliche Zuordnung von Aufgaben der Gefahrenabwehr zur Gesetzgebung der Länder. Insbesondere benötigen einige IT-Sicherheitsmaßnahmen eine gesetzliche Grundlage, wie bspw. die Protokolldaten-Analyse und die Einbruchserkennung. Auch soll das bestehende Hessen-Cyber-Kompetenz-Center Hessen3C eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage erhalten. Das Hessen3C als Zentrum für Informationssicherheit soll weiterhin im gesamten Land Hessen Leistungen der Unterstützung und Beratung, der Analyse und Auswertung sowie die Warnung und Information für alle öffentlichen Stellen wahrnehmen.

Auswirkung auf kommunale Stellen

Die Kommunen erhalten neben den rechtlichen Grundlagen zum datenschutz- und grundrechtskonformem Betrieb von Angriffserkennungssystemen auch die ausdrückliche Möglichkeit, dass Hessen3C (oder andere geeignete Anbieter, z.B. ekom21) mit der Angriffserkennung zu beauftragen, soweit dessen Kapazitäten ausreichen. Auf Ersuchen der Kommunen können diese die vollen Unterstützungsleistungen des Hessen3C abrufen und die hierzu notwendigen Daten austauschen. Insoweit soll ein ausdrücklicher Vorrang der öffentlichen Stellen einschl. derer der Kommunen gegenüber der Wirtschaft für die Inanspruchnahme des Hessen3C vorgesehen werden.

Weiterhin sind Unterstützungsangebote für kommunale Stellen geplant, namentlich Beratung und konkrete Vorfallsbearbeitung einschl. einer Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit und einer mobilen Notfalleinheit, im Warn und Informationsdienst, eine automatisierte Daten-Leck-Überprüfung sowie die Geschäftsführung des Arbeitskreises kommunale Cybersicherheit.

Das HMdIS hat in Aussicht gestellt, das förmliche Beteiligungsverfahren zeitnah einzuleiten.

Wir bitten um Kenntnisnahme.


Abteilung 1.2 – Dr.R./Rau/Ju

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