Im Jahre 2019 hat die Bundesregierung den Masterplan Ladeinfrastruktur verabschiedet, der nunmehr zur Gründung der nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur geführt hat. Die nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur soll an der Entwicklung eines flächendeckenden, bedarfsgerechten und benutzungsfreundlichen deutschlandweiten Schnellladenetzes mit rund 10.000 Schnellladepunkten an ca. 1.000 Standorten mitwirken. Das sog. Deutschlandnetz soll es gewährleisten, dass überall in Deutschland in wenigen Minuten ein Schnellladepunkt zu erreichen ist und insofern E-Fahrzeuge in kurzer Zeit geladen werden können. Damit dieses Netz ausgebaut werden kann, müssen nach der Vorstellung der Bundesregierung lokale Pläne erstellt werden, die einen zügig koordinierten Ausbau der Ladeinfrastruktur gewährleisten sollen. Hierfür stellt die nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur ein Muster für die Erstellung eines lokalen Masterplan für den Ausbau zur Verfügung.
Die Kommunen haben nach der Vorstellung der Bundesregierung bis zum 3. Quartal 2023 lokale Masterpläne unter Einbeziehung relevanter privatwirtschaftlicher Akteure zu erarbeiten. Der Bund geht dabei davon aus, dass diese Pläne einen wesentlichen Beitrag der Kommunen zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesrepublik Deutschland darstellen. Es steht jedoch bereits jetzt fest, dass in vielen Bereichen ein wirtschaftlicher Betrieb der Ladeinfrastruktur nicht möglich sein wird, insoweit sollen die Kommunen diese Versorgungslücke schließen.
Der maßgebliche Baustein für die Versorgung unterversorgter Gebiete mit dem Deutschlandnetz werde daher die lokalen Masterpläne Ladeinfrastruktur sein. Die Expertise der Kommunen vor Ort, die am ehesten feststellen können, wo geeignete Punkte für die Errichtung einer Ladeinfrastruktur vorhanden sind und wo auch lokale Bedarfe bestehen, können nach Auffassung der Leitstelle nur über solche lokalen Pläne genutzt werden. In den lokalen Masterplänen soll ermittelt werden, welcher Energiebedarf vor Ort besteht, um tatsächlich einen entsprechenden Schnellladepunkt zu entwickeln und technisch in das Energieversorgungsnetz einzubinden.
Derzeit kann der Masterplan Ladeinfrastruktur II der Bundesregierung im Internet abgerufen werden. Dieser verweist auf den Leitfaden: „Einfach laden in der Kommune“ https://nationale-leitstelle.de/wp-content/uploads/2022/06/Leitfaden-Ladeinfrastruktur-Kommunen-210x210_web_DS.pdf
Hinsichtlich der Erstellung eines lokalen Masterplanes können wir daher nur auf die Internetseite der nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur
verweisen sowie auf die Geschäftsstelle Elektromobilität der Landesenergieagentur Hessen.
Festzuhalten bleibt, dass nach dem Masterplan für den Aufbau einer Ladeinfrastruktur letztendlich die Kommunen in die Verantwortung genommen werden sollen, Schnellladepunkte einzurichten und zu betreiben, falls ein marktgetriebener Ausbau nicht erfolgt.
Derzeit sind dem Verband keine laufenden Förderprojekte für den Aufbau der Ladeinfrastruktur bekannt, bei denen eine Antragstellung möglich wäre.
Abteilung 2.2 – MG
