Mit der Neuregelung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) ab 01.01.2016 ist auch eine Verordnungsermächtigung in Kraft getreten, die den Erlass einer Durchführungsverordnung regelt. Die einschlägige Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes
(FAGDV) vom 11. Januar 2016 ist nunmehr im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) auf S. 18 ff. veröffentlicht worden.
Die Verordnung beinhaltet erstmals detaillierte Regelungen über die Festsetzung von Finanzausgleichsleistungen und die Zahlungsabwicklung. Dabei hat der Verordnungsgeber in der Regel die bisher üblichen, aber bislang nicht ausdrücklich gesetzlich geregelten Handhabungen festgeschrieben.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
