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DStGB zu geplanter Krankenhausreform

An dem Ende 2022 von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zusammen mit der von ihm berufenen Regierungskommission vorgestellten umfassenden Reformkonzept für Krankenhäuser gibt es zunehmend Kritik. Da weder die Regierungskommission noch der
Bundesgesundheitsminister eine konkrete Auswirkungsanalyse der Reform vorgelegt haben, hat dies nunmehr die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) getan. Die Auswirkungsanalyse von hcb und Vebeto zeigt, dass der Vorschlag der Regierungskommission in seiner bisherigen Fassung zu einem sehr tiefen Eingriff in die Krankenhauslandschaft führen würde. Sehr viele Kliniken würden ihren bisherigen Auftrag zur Patientenversorgung ganz verlieren oder müssten sehr weitgehend umgestaltet werden. Dies würde, so die Befürchtungen, zu erheblichen Verwerfungen in der Krankenhauslandschaft führen, wovon insbesondere ländliche Räume betroffen wären.

Vorschläge

Die Regierungskommission hat zur Krankenhausreform u.a. folgendes vorgeschlagen:

  • Neben Fallpauschalen, einer so genannten leistungsabhängigen Vergütung, soll der Kommission zufolge eine leistungsunabhängige Vorhaltefinanzierung etabliert werden, die an Versorgungslevel und Leistungsgruppen gekoppelt werden soll. Wesentliche Faktoren für die Zuordnung der Krankenhaus-Level sind die Vorarbeiten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu den Notfallstufen sowie die bereits bestehenden Strukturvorgaben. Die Kommission empfiehlt dabei eine Aufteilung, die zu etwa 40 Prozent das Vorhalten von Leistungen berücksichtigt und zu 60 Prozent die Fallpauschalen. In Bereichen wie Geburtshilfe, Kinderheilkunde und Intensivmedizin sollen die Fallpauschalen noch weniger Gewicht bei der Abrechnung haben.
  • Krankenhäuser sollen in verschiedene Versorgungsstufen eingeteilt werden, je nach ihrer Bedeutung. Kleine Krankenhäuser, die auf lokaler Ebene die wohnortnahe Grundversorgung gewährleisten, sollen eng mit niedergelassenen Ärzten zusammenarbeiten und komplett aus dem System der Fallpauschalen herausgelöst werden. Kliniken der Stufe 2 sollen die regionale Regel- und Schwerpunktversorgung übernehmen.
    Krankenhäuser der Stufe 3, etwa Unikliniken, würden in dem Modell die maximale Versorgung anbieten. Es soll drei Level geben: Level-1-Krankenhäuser sind Krankenhäuser der Grundversorgung, Level-2-Krankenhäuser der Regel- und Schwerpunktversorgung, Level-3-Krankenhäuser übernehmen die Maximalversorgung.

Die erste umfassende Analyse der Vorschläge zur Krankenhausreform sorgt gerade in ländlichen Räumen für Unruhe. Wie groß die Auswirkungen sind, wenn die Kriterien der Regierungskommission streng angewendet würden, zeigt sich bei der Verschiebung potenzieller Patientenströme. So müssten sich 52 Prozent aller werdenden Mütter einen neuen Standort für die Geburt suchen. 56 Prozent der Patientinnen und Patienten in der interventionellen Kardiologie müssten das Krankenhaus wechseln. In der Urologie wären es 47 und in der Neurologie 39 Prozent. Die Kurzversion der DKG-Auswirkungsanalyse Basisszenario von Vebeto und hcb kann unter https://www.dkgev.de abgerufen werden.

Die DKG appelliert angesichts der vorgelegten Erkenntnisse an die politischen Akteure der Bund-Länder-Runde zur Krankenhausreform, den Umbau der Krankenhauslandschaft mit Augenmaß und dem Blick auf die regionalen Versorgungsbedarfe der Bevölkerung voranzubringen. Aus Sicht der DKG müssten weitgehende Anpassungen vorgenommen und Länderöffnungsklauseln eingebaut werden. Die DKG hat dafür ein eigenes Konzept vorgelegt.
Das Konzept ergänzt in wichtigen Punkten wie klinisch-ambulante Versorgung, Investitionsfonds und Notfallversorgung die Überlegungen der Regierungskommission. Kernelemente des DKG-Konzeptes sind bundeseinheitliche Leistungsgruppen zur Krankenhausplanung und ein länderübergreifendes Stufenkonzept zur Einordnung der Krankenhäuser. Die Schaffung eines finanzstarken Strukturfonds, die Einführung von Vorhaltefinanzierung, die Offensive zu klinisch-ambulanter Patientenbehandlung und die Entwicklung medizinisch-pflegerischer Versorgungszentren eröffnen in Verbindung mit dem bundeseinheitlichen Planungsrahmen der Leistungsgruppen, erstmals seit vielen Jahren eine realistische Perspektive zur bedarfsgerechten Umwandlung, Fusion und Weiterentwicklung von Krankenhausstandorten. Indem Bund, Länder und GKV sich in angemessener Weise an der ergänzenden Vorhaltefinanzierung, dem Aufbau eines Strukturfonds und der Finanzierung ambulanter Leistungen an den Krankenhäusern beteiligen, könnte das System tatsächlich konsequent umgestaltet werden.

Anmerkung des DStGB

Unstreitig bedarf es einer Krankenhausreform und unstreitig ist zu hinterfragen, ob Deutschland zu viele Krankenhäuser hat. Eine grundlegende Reform der ambulanten, stationären und sektorenübergreifenden medizinischen Versorgung ist lange überfällig. Die Reformüberlegungen der Regierungskommission gehen dem Grunde nach in die richtige Richtung müssen aber im Sinne des Alternativkonzeptes der DKG für eine Reform der Krankenhausstrukturen und Krankenhausfinanzierung ergänzt werden. Die Anpassung der Krankenhauslandschaft muss in der verfassungsrechtlichen Verantwortung der Krankenhausplanung von den Ländern mit Blick auf die Versorgungslage in den einzelnen Regionen getroffen werden. Daher ist es auch zu begrüßen, dass Bund und Länder verabredet haben, die Eckpunkte für den Gesetzentwurf zur Klinikreform.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

1.2 Dr.R./Rau/Bü/Hö/Ju

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