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DStGB und DLT fordern Flüchtlingsgipfel auf Bundesebene

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Landkreistag haben in einem gemeinsamen Schreiben an den Bundeskanzler schnellstmöglich einen Flüchtlingsgipfel auf höchster Ebene gefordert, wie unser Bundesverband berichtet.

DStGB und DLT führen weiter aus:

Die Städte, Landkreise und Gemeinden sind derzeit bei der Aufnahme und Unterbringung von Migranten erneut in besonderer Weise gefordert – und dies parallel zur Energiekrise sowie der weiteren Bewältigung der Corona-Pandemie. Die Durchführung eines Flüchtlingsgipfels zum Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden ist aktuell dringlich geboten.

Angesichts der zuletzt wieder deutlich steigenden Zahl von Asylsuchenden, des Aufnahmeprogramms für afghanische Ortskräfte, der hohen deutschen Beteiligung an Resettlement-Programmen und insbesondere der Menschen, die nach wie vor aus der Ukraine nach Deutschland kommen, stehen wir vor einer Lage, die bereits jetzt mit derjenigen der Jahre ab 2015 vergleichbar ist und die sich in den nächsten Wochen möglicherweise noch verschlechtern könnte. Zahlreiche Kommunen haben derzeit die Grenzen ihrer regulären Aufnahmekapazitäten bereits erreicht und entscheiden derzeit wieder über die Errichtung von Notunterkünften.

Vor diesem Hintergrund ist der Bund gefordert, die Zuwanderung nach Deutschland besser zu steuern und auch zu begrenzen. Zusätzliche bereits jetzt wirksame Pullfaktoren wie die Erhöhung sozialer Leistungen (Einführung des Bürgergeldes mit zusätzlicher Erhöhung des Regelsatzes) oder Änderungen des Aufenthaltsrechts (Chancen-Aufenthaltsrecht), die es auch für Drittstaatsangehörigen, die keine Aussicht auf Schutzgewährung haben, attraktiv erscheinen lässt, nach Deutschland zu kommen, dürfen nicht gesetzt werden.

Schließlich ist der Bund gefordert, keine weiteren freiwilligen Aufnahmen von Flüchtlingen im europäischen Kontext zu befördern und die ungesteuerte aktuelle Entwicklung der Durchleitung visafrei eingereister Flüchtlinge aus Serbien, die über Österreich und Tschechien Deutschland erreichen, zu unterbinden.

Auch das bundesweite Verteilungsverfahren läuft nach unserer Wahrnehmung nicht reibungslos und muss im Sinne einer besseren und gleichmäßigeren Verteilung der Flüchtlinge korrigiert werden. Schließlich ist es dringend erforderlich, dass der Bund seine mehrfach zugesagte finanzielle Beteiligung an den flüchtlings-bezogenen Kosten sowie den Aufwendungen für Integration insbesondere in Bezug auf Schulen, Kitas und die gesundheitliche Versorgung auch tatsächlich und zeitnah leistet.

Mittlerweile hat Bundesinnenministerin Faeser zwar ankündigen lassen, die kommunalen Spitzenverbände für den 11.10.2022 zu einem Austausch einzuladen.

Da das Bundesministerium des Innern und für Heimat aber nicht für alle im vorliegenden Zusammenhang relevanten Fragen zuständig ist, ist ein Gespräch mit dem Bundeskanzler und allen relevanten Kabinettsmitgliedern notwendig. Dies sollte mit Blick auf die sich zuspitzende Lage in den Kommunen vor dem ursprünglich ins Auge gefassten Termin im November erfolgen.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Abteilung 1.2 – Dr.R./Rau/Bü/Hö/Ju

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