Die in Folge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und der Einstellung der Gas-importe aus Russland ausgelösten Preisexplosionen von Gas und Strom führen zu der Problematik, dass sich deren Beschaffung durch die Kommunen als schwierig gestaltet. Keine oder nur unzureichende Angebote von Energieversorgungsunternehmen werden abgegeben.
Ein ergänzendes Rundschreiben zur diesbezüglichen Handhabung seitens des Bundeswirtschaftsministeriums wird nicht für erforderlich gehalten. Vielmehr soll in diesem Zusammenhang das „Rundschreiben zur Anwendung von dringlichen Vergaben im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine“ vom 13.04.2022 auf die derzeitige besondere Situation der Energiebeschaffung angewendet werden.
Vor dem Hintergrund der derzeitigen bundesweiten Probleme bei der Beschaffung von Strom und Gas durch die Kommunen hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) mit dem Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU), dem Deutschen Städtetag sowie dem Deutschen Landkreistag ein Eckpunktpapier zum Thema „Beschaffung von Strom und Gas durch Kommunen“ erarbeitet.
Zwecks weiterer Einzelheiten verweisen wir auf das Eckpunktepapier des DStGB sowie das BMWK-Rundschreiben vom 13.04.2022. Gleichwohl ist mit Blick auf die vergaberechtliche Einordnung grundsätzlich eine gründliche Einzelfallbetrachtung vorzunehmen.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Abteilung 2.1 – Ibr/T.D.
