Nach der sogenannten Rahmenvereinbarung Integration bzw. der Vereinbarung zur Integration von Kindern mit Behinderung vom vollendeten 1. Lebensjahr bis Schuleintritt in Tageseinrichtungen für Kinder können die Leistungserbringer nach § 75 SGB XII aus Mitteln des sachlich zuständigen Sozialhilfeträgers für die Betreuung von behinderten Kindern gemäß den Bedingungen der Rahmenvereinbarung eine Maßnahmepauschale als finanziellen Ausgleich erhalten.
Nach Nr. 6.2 Abs. 2 betrug diese Maßnahmepauschale bzw. das dort erwähnte Entgelt zunächst 1.140,- € pro Jahr.
Nach der Dritten Zusatzvereinbarung zu dieser Regelung beträgt die Maßnahmepauschale ab dem 1. Januar 2022 1.275,- € pro Jahr.
Dies wurde zwischen den Vertragspartnern der Rahmenvereinbarung (Hessischer Städtetag, Hessischer Landkreistag, Hessischer Städte- und Gemeindebund, Liga der Freien Wohlfahrtspflege) im Oktober 2021 vereinbart.
Die Dritte Zusatzvereinbarung zur Rahmenvereinbarung Integration finden Sie auf unserer Homepage unter www.hsgb.de/soziales-gesundheit.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
