Das Hessische Statistische Landesamt (HSL) hat die Kommunalen Spitzenverbände über die Vorbereitung der doppischen Statistik informiert. Die doppische Statistik ist in § 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb und § 3 Abs. 7 Nr. 2 Buchst. b des Finanz- und Personalstatistikgesetzes (FPStatG) geregelt. Danach sind umfasst
… die Aktiva und Passiva der Vermögensrechnung nach Arten sowie die Erträge und Aufwendungen der Ergebnisrechnung nach Arten und Produktgruppen entsprechend der für die Finanzstatistik maßgeblichen geltenden Systematik und Ansatz- und Bewertungsvorschriften.“
Die Statistik setzt ab dem Berichtsjahr 2025 ein und wird den offiziellen Namen „Jahresabschlüsse der doppisch buchenden kommunalen Kernhaushalte und deren doppisch buchenden Extrahaushalte und sonstigen FEU“ tragen.
Die Erhebung der bisherigen Jahresrechnungsstatistik wird in Hessen ab Berichtsjahr 2025 im Rahmen dieser neuen Erhebung abgedeckt und nicht mehr separat erhoben.
Informationen im Detail direkt vom HSL
Das HSL hat mitgeteilt, dass es die berichtsverpflichteten Stellen direkt informieren wird.
IT-Dienstleister und Softwareanbieter werden laut HSL direkt durch das Statistische Bundesamt informiert.
Internetangebot des Statistischen Bundesamts
Überblicksweise informiert das Statistische Bundesamt hier: https://erhebungsportal.estatistik.de/Erhebungsportal/informationen/statistik-der-jahresabschluesse-der-doppisch-buchenden-kommunalen-kernhaushalte-und-deren-doppisch-buchenden-extrahaushalte-und-sonstigen-feu-4016
Position des HSGB
Der HSGB hat darauf gedrängt, dass statistische Erhebungen auf der Landesebene weiterhin abgestimmt erfolgen, auch mit Blick auf die Erhebungen in der Kommunaldatenbank des
Innenressorts.
1.2 Dr.R./Rau/Hö/Ju
