Startseite Digitalisierungsförderung aus der „Starken Heimat“ 2020 – Antragsfrist endet 31.08.2020!

Digitalisierungsförderung aus der „Starken Heimat“ 2020 – Antragsfrist endet 31.08.2020!

Die Hessische Staatskanzlei – Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung (HMinD) – hat nunmehr die Richtlinie zur Förderung der Digitalisierung der hessischen Kommunen im Programm Starke-Heimat-Hessen im Staatsanzeiger veröffentlicht (StAnz. Nr. 28 vom 06.07.2020 S. 686 ff.). Darüber hatten wir im Eildienst Nr. 7 – ED 151 vom 16. Juli 2020 berichtet; Ausführungen zur haushaltswirtschaftlichen Behandlung sind in diesem Eildienst enthalten).

Laut HMinD haben bislang noch nicht alle Kommunen die Fördermittel in Anspruch genommen. Die Antragsfrist endet bereits am 31.08.2020.

Aus Sicht der Geschäftsstelle empfiehlt es sich, die Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Zum einen sind die Mittel vielfältig verwendbar, sowohl für investive wie auch nicht-investive Zwecke. Zum anderen bringen die Städte und Gemeinden die Mittel über die so genannte Heimatumlage selbst auf. Schon deshalb empfiehlt es sich, dass die Städte und Gemeinden die Fördermittel „zurückholen“.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

 

Abteilung 1.2 – Dr.R./Rau./Ju.                                                                                                    

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