Am Freitag, den 26.03.2021 veranstaltet der Hessische Städte- und Gemeindebund im Rahmen des Freiherr-vom-Stein-Institutes
ein digitales Seminar zum Thema
„Architekten- und Ingenieurverträge unter Berücksichtigung
der neuen Rechtsprechung und der HOAI 2021“.
Die Veranstaltung beginnt um 09:30 Uhr und endet um 12:30 Uhr.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Amtsleiter, Sachgebietsleiter und Mitarbeiter im Bereich der Bauverwaltungen.
Inhalt:
Der EuGH hat mit Entscheidung vom 04.07.2019 (Az.: C – 3/17) festgestellt, dass die HOAI in der bisherigen Form nicht mit Europarecht vereinbar ist. Im Zuge dessen hat sich der Gesetzgeber dazu entschlossen, die HOAI an die vom EuGH aufgestellten Grundsätze sowie die europäischen Rahmenbedingungen anzupassen. Die Neufassung der HOAI ist zum 01. Januar 2021 in Kraft getreten.
Neben den Neuregelungen der HOAI 2021 befasst sich das Seminar auch mit den Neuregelungen im BGB bezüglich des Architekten- und Ingenieurvertrags. Das Seminar soll damit einen Gesamtüberblick über die Neuerungen im Preisrecht (HOAI 2021) sowie bezüglich der Vertragsgestaltung nach den Regelungen des BGB im Architekten- und Ingenieurvertragsrecht geben, so dass in der Praxis beim Abschluss von Architekten- und Ingenieurverträgen Rechtssicherheit besteht.
Im Rahmen des Seminars soll die Möglichkeit bestehen, per Chat Fragen zu stellen.
Referenten:
Als Referenten stehen Frau Maier und Frau Neumann vom Hessischen Städte- und Gemeindebund zur Erläuterung der HOAI 2021 sowie zur Vertragsgestaltung im Architekten- und Ingenieurrecht zur Verfügung.
Wir bitten, zur Anmeldung das anhängende Anmeldeformular zu verwenden. Vor Durchführung der Veranstaltung wird unser Dienstleister (ekom21) ein probeweises Einloggen über Webex Event ermöglichen. Hierzu werden die notwendigen personenbezogenen Daten aus Ihrer Anmeldung von uns an die ekom21 übermittelt. Die Details werden nach einer entsprechenden Anmeldung bekannt gegeben.
Anmeldeschluss ist der 08. März 2021.
Teilnahmegebühr: Die Teilnahmegebühr beträgt 75,00 Euro für Mitglieder und 150,00 Euro für Nichtmitglieder.
Von den Kommunen und Verbänden, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden wir die Teilnahmegebühr nach Durchführung des Lehrgangs vom entsprechenden Konto abbuchen. Sollten wir über keine Einzugsermächtigung verfügen, werden wir eine gesonderte Rechnung erstellen. Aus buchhalterischen Gründen bitten wir Sie, den Betrag nicht vorher zu überweisen.
Abteilung 2.1 – Mai/Ne
