Für das digitale Tagesseminar am Dienstag, dem 02.02.2021,
„Änderungen in der Hessischen Gemeindeordnung/Konstituierende Sitzung“,
sind noch Plätze frei.
Die Veranstaltung beginnt um 9:00 Uhr und endet gegen 12:00 Uhr.
Zielgruppe:
Das Seminar wendet sich insbesondere an Hauptamtsleiterinnen und Hauptamtsleiter der Städte und Gemeinden.
Inhalt: Das Gesetz zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit und zur Verschiebung der Bürgermeisterwahlen vom 24.03.2020 (GVBl) sowie das Gesetz zur Verbesserung der politischen Teilhabe von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner an der Kommunalpolitik sowie das Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften vom 07.05.2020 (GVBl. I S. 318) haben eine Reihe von nicht unerheblichen Änderungen im Bereich des Kommunalverfassungsrechts hervorgebracht.
Das Seminar soll einen Überblick über die aktuellen Änderungen im Bereich des Kommunalverfassungsrechts vermitteln sowie Hilfestellung zur Durchführung der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung/Stadtverordnetenversammlung geben.
Im Rahmen des Seminars soll die Möglichkeit bestehen, per Chat Fragen zu stellen.
Referenten: Als Referenten stehen Herr Geschäftsführer Johannes Heger, Frau Ltd. Verwaltungsdirektorin Ulrike Adrian sowie Frau Verwaltungsrätin Daniela Maier vom Hessischen Städte- und Gemeindebund zur Verfügung.
Wir bitten zur Anmeldung das anhängende Anmeldeformular zu verwenden. Vor Durchführung der Veranstaltung wird unser Dienstleister (ekom21) ein probeweises Einloggen über Webex Event ermöglichen. Hierzu werden die notwendigen personenbezogenen Daten aus ihrer Anmeldung von uns an die ekom21 übermittelt. Die Details werden nach einer entsprechenden Anmeldung bekannt gegeben.
Anmeldeschluss ist der 22.01.2021
Teilnahmegebühr: Die Teilnahmegebühr beträgt 75,00 Euro für Mitglieder und 150 Euro für Nichtmitglieder.
Von den Kommunen und Verbänden, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden wir die Teilnehmergebühr nach Durchführung des Lehrgangs vom entsprechenden Konto abbuchen. Sollten wir über keine Einzugsermächtigung verfügen, werden wir eine gesonderte Rechnung erstellen. Aus buchhalterischen Gründen bitten wir Sie, den Betrag nicht vorher zu überweisen.
Abteilung 2.1 – Hg/Adr/Mai
