Startseite Digitale Seminare im Rahmen des Freiherr vom Stein-Institutes „Änderungen in der Hessischen Gemeindeordnung/Konstituierende Sitzung“

Digitale Seminare im Rahmen des Freiherr vom Stein-Institutes „Änderungen in der Hessischen Gemeindeordnung/Konstituierende Sitzung“

Am Dienstag, dem 26.01.2021 und 02.02.2021, veranstaltet der Hessische Städte- und Gemeindebund im Rahmen des Freiherr vom Stein-Institutes jeweils 

ein digitales Seminar zum Thema

„Änderungen in der Hessischen Gemeindeordnung/Konstituierende Sitzung“.

Die Veranstaltungen beginnen jeweils um 9:00 Uhr und enden gegen 12:00 Uhr.

Zielgruppe:

Das Seminar wendet sich insbesondere an Hauptamtsleiterinnen und Hauptamtsleiter der Städte und Gemeinden.

Inhalt: Das Gesetz zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit und zur Verschiebung der Bürgermeisterwahlen vom 24.03.2020 (GVBl) sowie das Gesetz zur Verbesserung der politischen Teilhabe von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner an der Kommunalpolitik sowie das Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften vom 07.05.2020 (GVBl. I S. 318) haben eine Reihe von nicht unerheblichen Änderungen im Bereich des Kommunalverfassungsrechts hervorgebracht.

Die Seminare sollen einen Überblick über die aktuellen Änderungen im Bereich des Kommunalverfassungsrechts vermitteln sowie Hilfestellung zur Durchführung der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung/Stadtverordnetenversammlung geben.

Im Rahmen der Seminare soll die Möglichkeit bestehen, per Chat Fragen zu stellen.

Referenten: Als Referenten stehen Herr Geschäftsführer Johannes Heger, Frau Ltd. Verwaltungsdirektorin Ulrike Adrian sowie Frau Verwaltungsrätin Daniela Maier vom Hessischen Städte- und Gemeindebund zur Verfügung.

Wir bitten zur Anmeldung das anhängende Anmeldeformular zu verwenden und einen Termin auszuwählen. Vor Durchführung der Veranstaltung wird unser Dienstleister (ekom21) ein probeweises Einloggen über Webex Event ermöglichen. Hierzu werden die notwendigen personenbezogenen Daten aus ihrer Anmeldung von uns an die ekom21 übermittelt. Die Details werden nach einer entsprechenden Anmeldung bekannt gegeben.

Anmeldeschluss ist der 15.01.2021

Teilnahmegebühr : Die Teilnahmegebühr beträgt 75,00 Euro für Mitglieder und 150 Euro für Nichtmitglieder.

Von den Kommunen und Verbänden, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden wir die Teilnehmergebühr nach Durchführung des Lehrgangs vom entsprechenden Konto abbuchen. Sollten wir über keine Einzugsermächtigung verfügen, werden wir eine gesonderte Rechnung erstellen. Aus buchhalterischen Gründen bitten wir Sie, den Betrag nicht vorher zu überweisen.

Abteilung 2.1 – Adr/Hg/Mai

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