Startseite Digitale Seminare im Rahmen des Freiherr vom Stein-Institutes „Kommunalwahl 2021“

Digitale Seminare im Rahmen des Freiherr vom Stein-Institutes „Kommunalwahl 2021“

Am Mittwoch, dem 28.10.2020, 04.11.2020 und 11.11.2020, veranstaltet der Hessische Städte- und Gemeindebund im Rahmen des Freiherr vom Stein-Institutes jeweils

 

ein digitales Seminar zum Thema

„Kommunalwahlen 2021“.

Die Veranstaltungen beginnen jeweils um 9:00 Uhr und enden gegen 13:00 Uhr.

Zielgruppe:

Das Seminar wendet sich insbesondere an Wahlleiterinnen und Wahlleiter der Städte und Gemeinden.

Inhalt:

Das Gesetz zur Verbesserung der politischen Teilhabe von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner an der Kommunalpolitik sowie zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften vom 07.05.2020 (GVBl. I S. 318) sowie Art. 2 der Verordnung vom 25.05.2020 (GVBI S. 367) haben eine Reihe von nicht unerheblichen Änderungen im Bereich des Kommunalverfassungsrechts und Kommunalwahlrechts hervorgebracht.

Die Seminare sollen einen Überblick über die aktuellen Änderungen im Bereich des Kommunalwahlrechts vermitteln.

Im Rahmen der Seminare soll die Möglichkeit bestehen, per Chat Fragen zu stellen.

Referenten:

Als Referenten stehen Herr Geschäftsführer Johannes Heger, Frau Ltd. Verwaltungsdirektorin Ulrike Adrian sowie Frau Verwaltungsrätin Daniela Maier vom Hessischen Städte- und Gemeindebund zur Verfügung.

Wir bitten zur Anmeldung das anhängende Anmeldeformular zu verwenden und einen Termin auszuwählen. Vor Durchführung der Veranstaltung wird unser Dienstleister (ekom21) ein probeweises Einloggen über Web Exevent ermöglichen. Die Details werden nach einer entsprechenden Anmeldung bekannt gegeben

Anmeldeschluss ist der 05.10.2020

Teilnahmegebühr : Die Teilnahmegebühr beträgt 75 Euro für Mitglieder und 150 Euro für Nichtmitglieder.

Von den Kommunen und Verbänden, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden wir die Teilnehmergebühr nach Durchführung des Lehrgangs vom entsprechenden Konto abbuchen. Sollten wir über keine Einzugsermächtigung verfügen, werden wir eine gesonderte Rechnung erstellen. Aus buchhalterischen Gründen bitten wir Sie, den Betrag nicht vorher zu überweisen.

 

Abteilung 2.1 – Adr/Hg/Mai

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