Am Donnerstag, den 11.03.2021 und 18.03.2021,
veranstaltet der Hessische Städte- und Gemeindebund im Rahmen des Freiherr von Stein-Institutes jeweils
ein digitales Seminar zum Thema
„Friedhofsrecht“.
Die Veranstaltung beginnt jeweils um 09:00 Uhr und endet um 13:00 Uhr.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Bürgermeister, Amtsleiter und Sachgebietsleiter sowie Mitarbeiter im Bereich des Friedhofswesens.
Inhalt:
Aufgrund der Änderungen im Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG), die am 01.03.2019 in Kraft getreten sind, hat der Hessische Städte- und Gemeindebund die Mustersatzungen zur Friedhofsordnung sowie zur Friedhofsgebührenordnung überarbeitet und mit Sondereildienst Nr. 13. vom 22.10.2019 veröffentlicht. Im Rahmen des Tagesseminars sollen die satzungsrechtlichen Regelungen und insbesondere auch die Änderungen dargestellt und erläutert werden.
Des Weiteren werden die Ergebnisse der Erhebung von Strukturdaten der Hessischen Friedhöfe – die basierend auf einer Umfrage zur Friedhofsnutzung und Friedhofsentwicklung vom Hessischen Städte- und Gemeindebund unter Einbeziehung vom Hessendialog im Netzwerk Friedhof vom Büro PlanRat im Herbst 2016 gewonnen wurden – vorgestellt und in einer gemeinsamen Diskussion betrachtet und bewertet.
Im Rahmen der Seminare soll die Möglichkeit bestehen, per Chat Fragen zu stellen.
Referenten:
Als Referenten stehen Frau Siedenschnur, Frau Neumann sowie Herr Geschäftsführer Johannes Heger vom Hessischen Städte- und Gemeindebund zur Erläuterung der Friedhofsordnung sowie der Friedhofsgebührenordnung zur Verfügung. Die Vorstellung der Umfrageergebnisse zu den Strukturdaten der Hessischen Friedhöfe erfolgt durch Herrn Dr.- Ing. Venne von PlanRat – Büro für Landschaftsarchitektur und Städtebau aus Kassel.
Wir bitten, zur Anmeldung das anhängende Anmeldeformular zu verwenden und einen Termin auszuwählen. Vor Durchführung der Veranstaltung wird unser Dienstleister (ekom21) ein probeweises Einloggen über Webex Event ermöglichen. Hierzu werden die notwendigen 2 personenbezogenen Daten aus ihrer Anmeldung von uns an die ekom21 übermittelt. Die Details werden nach einer entsprechenden Anmeldung bekannt gegeben.
Anmeldeschluss ist der 31.01.2021.
Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr beträgt 75,00 € für Mitglieder und 150,00 € für Nichtmitglieder.
Von den Kommunen und Verbänden, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden wir die Teilnahmegebühr nach Durchführung des Lehrgangs vom entsprechenden Konto abbuchen. Sollten wir über keine Einzugsermächtigung verfügen, werden wir eine gesonderte Rechnung erstellen. Aus buchhalterischen Gründen bitten wir Sie, den Betrag nicht vorher zu überweisen.
Abteilung 2.1 Sie/Hg/Ne
