Die Oberfinanzdirektion Hessen (OFD) bittet nochmal dringlich an die Registrierung bei ELSTER-Transfer zu erinnern.
Die Quote der ELSTER-Transfer Registrierungen der Kommunen ist in Hessen ziemlich niedrig. Andere Bundesländer sind hier deutlich weiter. Ein reibungsloser Verlauf der Grundsteuerreform kann ohne die erforderlichen Registrierungen bei ELSTER-Transfer aber nicht gewährleistet werden. Daher ist es wichtig, dass möglichst alle Kommunen zeitnah sich registrieren.
Das Schreiben der OFD wurde direkt an die Kommunen gesendet und wird nachfolgend nochmals wiedergegeben:
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Digitale Bereitstellung der Bescheide über den Grundsteuermessbetrag
Sofortige Registrierung bei ELSTER-Transfer erforderlich
Im Rahmen der Grundsteuerreform sind die Städte und Gemeinden doppelt gefordert, sowohl als Erklärungspflichtige, aber auch als Steuergläubiger. In der Rolle als Steuergläubiger erhalten die Städte und Gemeinden von der Hessischen Steuerverwaltung die Grundsteuermessbetragsdaten von Bürgerinnen und Bürgern, die Grundbesitz in der jeweiligen Kommune haben.
Bislang erfolgte die Übermittlung der Grundsteuermessbetragsdaten durch eine Papierausfertigung, die per Brief versandt wurde. Bekanntlich werden die Messbetragsdaten, die nach neuem Recht festgesetzt werden, den Kommunen fortan ausschließlich elektronisch bereitgestellt. Neben der Kostenersparnis kann hierdurch vor allem der Arbeitsaufwand aufseiten der Kommunen deutlich reduziert werden. Für das neue Recht wird es also keine Papierausfertigung mehr geben – auch nicht für eine Übergangsphase. Die Hessische Steuerverwaltung wird Bescheide über den Grundsteuermessbetrag auf den 01.01.2022 nach neuem Recht nach dem Beginn der Erklärungsabgabefrist ab Juli 2022 erstellen.
Die digitale Bereitstellung der Grundsteuermessbetragsdaten erfolgt über das Verfahren ELSTER-Transfer. Dieses Verfahren kommt bundesweit zur Anwendung. Die Steuerverwaltungen der Länder bieten mit ELSTER-Transfer eine stabile und sichere Schnittstelle. Bundesweit benutzen im Übrigen bereits viele Kommunen dieses Verfahren schon länger, um Daten zur Gewerbesteuer digital zu erhalten.
Was passiert, wenn Kommunen nicht rechtzeitig bis zum 1. Juli 2022 registriert sind?
Die Hessische Steuerverwaltung wird den Städten und Gemeinden in Hessen dann keine Grundsteuermessbetragsdaten zur Verfügung stellen können.
Vor diesem Hintergrund hat die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main (OFD) bereits mit dem Eildienst vom 13. Dezember 2021 bzw. mit Rundschreiben vom 15. Dezember 2021 sowie in den durch die OFD durchgeführten Informationsveranstaltungen am 26. Januar, 2. Februar und 9. Februar dieses Jahres darauf hingewirkt, frühzeitig die Grundlagen für die elektronische Bereitstellung zu schaffen. Bedauerlicherweise ist eine Vielzahl der hessischen Kommunen kurz vor dem Beginn der Erklärungsabgabe aktuell noch nicht registriert.
Die Anmeldung zum Verfahren ELSTER-Transfer erlaubt jedoch keinen Aufschub mehr. Daher haben die Kommunen umgehend eine Registrierung bei ELSTER-Transfer vorzunehmen.
Die Hessische Steuerverwaltung stellt den hessischen Städten und Gemeinden beim Datenabholverfahren über ELSTER-Transfer einen bundesweit abgestimmten Datensatz im XML-Format zur Verfügung, der zwingend mit einer Software aufbereitet und weiterverarbeitet werden muss. Mit der Nutzung des Datenaustausches über das Verfahren ELSTER-Transfer müssen die Kommunen daher sicherstellen (gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Softwareanbieter), dass das genutzte Fachprogramm die elektronisch bereitgestellten Daten verarbeiten kann.
Wichtig: Eine Registrierung bei ELSTER-Transfer ist jetzt schon möglich, auch wenn noch keine Software zur Verarbeitung der Daten zur Verfügung steht. Denn einmal registriert, werden die Grundsteuermessbeträge in einem geschützten Verfahren an das ELSTER-Postfach der registrierten Städte und Gemeinden übermittelt und dort sicher gespeichert.
Wie gut sind Sie vorbereitet?
Mithilfe der folgenden Aufstellung möchten wir die Schritte zur Registrierung bei ELSTER-Transfer noch einmal veranschaulichen:
- Registrierung bei Mein ELSTER
- Bereits bestehende Benutzerkonten bei Mein ELSTER (z. B. für die Übermittlung von Lohnsteueranmeldungen) können für die Teilnahme am ELSTER-Transfer-Verfahren genutzt werden. Es besteht aber auch die Option, weitere Benutzerkonten einzurichten. Dies empfehlen wir, wenn die organisatorischen Strukturen unterschiedliche Zuständigkeiten vorsehen, zum Beispiel bei einer gewollten Trennung des Datenabrufs von Grundsteuer- und Gewerbesteuerdaten.
- Sollte noch kein Benutzerkonto bestehen, ist bei Mein ELSTER unter elster.de Die Registrierung vorzunehmen. Gehört eine Kommune einem Zweckverband, einer Verwaltungsgemeinschaft o. Ä. an oder wird einen Dienstleister für die Verarbeitung der Daten in Anspruch genommen, ist sich bzgl. einer Registrierung bzw. der Datenabholung abzustimmen. Die Beantragung des Datenaustausches für mehrere Städte und Gemeinden ist innerhalb eines Benutzerkontos möglich.
- Wichtig: Die Registrierung für das Benutzerkonto ist für eine Organisation mit der Steuernummer der jeweiligen Stadt oder Gemeinde vorzunehmen. Nur dann ist das Verfahren von ELSTER-Transfer für die Städte und Gemeinden nutzbar.
- Verfahrensantrag – Berechtigung zum Datenaustausch
- Die elektronische Übermittlung der Grundsteuermessbetragsdaten („GMBX“) ist bei Mein ELSTER zu beantragen. Der Antrag findet sich nach dem Login bei Mein ELSTER unter ELSTER / Formulare & Leistungen / Datenaustausch mit der Steuerverwaltung.
- Sollte eine Stadt oder eine Gemeinde bereits Daten zum Grundsteuermessbetrag für das alte Recht über ELSTER-Transfer abrufen (Verfahrensart GMB), braucht sie das Verfahren „GMBX“ nicht zu beantragen. Die Berechtigung hierfür wird zu gegebener Zeit automatisch durch die Finanzverwaltung erteilt.
- Über die Annahme des Verfahrensantrages werden die Städte und Gemeinden im Anschluss an die Registrierung informiert.
- Als Kontakt ist ein Funktionspostfach zu hinterlegen, um den Zugang zu den Benachrichtigungen sicherstellen zu können. Die Information über die zur Abholung bereitgestellte Datei erfolgt über diese Adresse.
Eine Anleitung zum Einholen der Berechtigung finden Sie unter: https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/elstertransfer_hilfe_meinelster.
Sollten im Zuge des Registrierungsprozesses technische Fragen auftreten, können diese gerne an das Funktionspostfach Elster-Datenaustausch@hzd.hessen.de gerichtet werden.
Die Mitteilungsverfahren nach altem Recht sind von der neuen Regelung nicht betroffen. Hier bleibt es bei den bisherigen Abläufen.
Die Ermittlung neuer Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer von ca. 2,8 Millionen wirtschaftlichen Einheiten in Hessen erfordert von der gesamten Finanzverwaltung und den Städten und Gemeinden eine enorme Kraftanstrengung und setzt reibungslose Abläufe voraus. Mit einer umgehenden Registrierung bei ELSTER-Transfer lassen sich Verzögerungen in diesem Prozess vermeiden.“
Wir bitten um Kenntnisnahme.
