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Deutscher Umweltpreis 2017 ausgelobt – DStGB ist vorschlagsberechtigt

Auch wenn die Verleihung des Deutschen Umweltpreises 2016 erst wenige Tage zurückliegt, laufen die Vorbereitungen für das Jahr 2017 bereits wieder an. Informationen zu den diesjährigen Preisträgern finden sich unter www.dbu.de/2416.html. Für den Deutschen Umweltpreis 2017 ist der Deutsche Städte- und Gemeindebund nach den Statuten zur Verleihung des Deutschen Umweltpreises vorschlagsberechtigt. Er kann daher „geeignete Kandidatinnen und Kandidaten“ zur Verleihung des Deutschen Umweltpreises 2017 benennen.

Ausgezeichnet werden Leistungen, die entscheidend und vorbildhaft zum Schutz und Erhalt der Umwelt jetzt und zukünftig beitragen. Die Auszeichnung wendet sich ausschließlich an Personen, auch aus Städten und Gemeinden (nicht an Institutionen!), deren innovative Produkte und technische Prozessverbesserungen, erfolgreiche Forschungsergebnisse oder Lebensleistung im Zeichen eines nachhaltigen Umweltschutzes stehen. Vielfach bieten heute nur noch interdisziplinäre Lösungsansätze Antworten für die großen Anforderungen an Ressourcenschonung und Effizienzsteigerung. Bei der Suche nach guten Kandidaten aus der örtlichen Wirtschaft in Städten und Gemeinden wird ganz besonders auf Vertreter der mittelständischen Wirtschaft geachtet.

Die vom DStGB Nominierten Personen sollen nach den Vorgaben zur Verleihung des Deutschen Umweltpreises folgende Kriterien erfüllen:

Umweltentlastung: Vorsorgender und integrierter Umweltschutz soll zu einer deutlichen Entlastung der Umwelt führen, auch durch Weitergabe von Wissen.

Innovation: Die Produkte, Anlagen oder Konzepte der Preisträger müssen auf dem jeweiligen Gebiet Neuigkeitswert besitzen.

Modellcharakter: Eine gute Idee muss zudem in der Praxis umsetzbar und übertragbar sein. In der Nische leisten Umweltentlastungseffekte nur einen geringen Beitrag.

Alleinstellungsmerkmal: Die zu prämierende Leistung muss sich in dem jeweiligen Bereich deutlich von der anderer abheben und in dieser Eigenschaft Vorbildfunktion für andere Personen, Unternehmen und Organisationen haben.

Die benötigten Daten zu dem/den Kandidaten können den unten wiedergegebenen Angaben entnommen werden.

Titel, Anrede, Vorname, Nachname, Firma/Institution, Funktion/Tätigkeit, Straße/Postfach, Postleitzahl, Ort, Staat, Geburtstag, Geburtsmonat, Geburtsjahr, Telefon, Handy, Telefax, E-Mail, Internet, Beruflicher Werdegang, Thema des Vorschlags (Überschrift), Kurzbeschreibung der Auszeichnungswürdigkeit, Darlegung der innovativen Lösungsansätze (Innovative, vernetzte ganzheitliche Lösungsansätze werden besonders berücksichtigt. Dabei werden kooperationsstiftende Leistungen mit interdisziplinärer Ausprägung vorrangig bewertet. Die Arbeiten und Leistungen der vorgeschlagenen Person(en) sind diesbezüglich einzuordnen und es ist darzulegen, inwiefern diese Arbeiten/Leistungen über den Stand der Technik und des Wissens hinausgehen) und Darlegung der Vorbildfunktion und des Modellcharakters (Die vorgeschlagene Leistung/Arbeit/Entwicklung etc. muss dazu geeignet sein, als Vorbild und Modell zu dienen. Sie ist Vorbild für andere Personen, Unternehmen und Organisationen und derart überzeugend, dass ein Nachahmungseffekt erzielt wird. Technische Lösungen besitzen vielfältige Einsatzmöglichkeiten und haben sich in der Praxis bereits bewährt).

Die Geschäftsstelle des Deutschen Umweltpreises 2017, die Deutsche Bundesstiftung Umwelt, bittet den DStGB, zur Würdigung der besonderen Leistungen zum Schutz unserer Umwelt beizutragen und ihr für das Jahr 2017 die Vorschläge und Kandidatinnen/Kandidaten bis zum 15.02.2017 zuzusenden. Vor dem Hintergrund dieser Terminsetzung bitten wir die DStGB-Mitgliedsverbände beziehungsweise die Städte und Gemeinden, uns in Frage kommende Preisträger und Personen bis zum 31. Januar 2017 zu benennen und zu übersenden. Auf dieser Grundlage ist der DStGB als Vertreter einer vorschlagsberechtigten Einrichtung berechtigt, die Vorschläge/Kandidaten offiziell an die DBU zu senden. Die festliche Preisverleihung 2017 findet am 29.10.2019 statt.

 

(Quelle: DStGB – Aktuell, Städtebau, Vergabe und Umwelt 4616 vom 18.11.2016)

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