Der Hessische Investitionsfonds (HIF) dient seit Jahrzehnten der verstärkten Förderung kommunaler Investitionen der Gemeinden und Gemeindeverbände (so § 1 des Investitionsfondsgesetzes – InvFondsG). Der HIF ist in drei Abteilungen untergliedert.
- In Abt. A erfolgen zinsfreie Darlehen, nunmehr praktisch ausschließlich zugunsten von Städten und Gemeinden, in denen der Hessentag stattfindet.
- In Abt. B werden Verträge über die Gewährung von Darlehen für Investitionsmaßnahmen der Kommunen abgeschlossen. Die Vertragssumme soll wenigstens 50.000 €, höchstens 2,5 Mio. € im Einzelfall betragen (§ 10 Abs. 1 InvFondsG). In Abt. B werden dabei Anspardarlehen abgeschlossen, in denen der Darlehensnehmer im Jahr des Vertragsschlusses und in drei folgenden Kalenderjahren insgesamt 20 v. H. der Vertragssumme in acht Halbjahresraten von je 2,5 v. H. als Beitrag zum Investitionsfonds und zur Abgeltung aller mit der Vertragsabwicklung verbundenen Ausgaben ansparen muss (11 Abs. 1 InvFondsG).
Als Variante im Rahmen der Regelungen über die Abt. B sieht § 13 Abs. 1 InvFondsG vor, dass neben den Anspardarlehen Darlehen mit einer vertraglichen Tilgungszeit von 22 Jahren gewährt werden können, die im Jahr des Vertragsabschlusses ohne Ansparbeitrag ausgezahlt werden und bei denen die jährliche Belastung des Darlehensnehmers gleichbleibt oder fällt.
- In Abt. C ist es möglich, dass Kommunen Zuweisungen zur Zinsverbilligung von am Kapitalmarkt refinanzierten Darlehen erhalten.
Nach Mitteilung des Hessischen Ministeriums der Finanzen (HMdF) werden die Investitionsfondsdarlehen derzeit nicht im verfügbaren Volumen abgerufen. Dabei sind die Konditionen durchaus attraktiv. Ein Darlehen mit gleich bleibender jährlicher Belastung nach § 13 InvFondsG mit einer Laufzeit von 22 Jahren ist derzeit mit einem Zinssatz von unter 1 % pro Jahr zu haben.
Informationen zum Investitionsfonds gibt es unter https://www.wibank.de/wibank/hessischer-investitionsfonds/hessischer-investitionsfonds-/310102 (Stand: 19.02.2019).
Nach Angaben des HMdF ist beabsichtigt, den HIF fortzuführen, allerdings unter Einbeziehung von Erfahrungen der kommunalen Ebene bestehende Regelungen zu vereinfachen.
Nach den bisherigen Rückmeldungen aus den Mitgliedsstädten und –gemeinden wurden die Angebote des HIF in den letzten Jahren vor allem angesichts der bestehenden Förder- und Investitionsprogramme kaum in Anspruch genommen. Gleichwohl sollte der HIF mit seinen durchaus interessanten Konditionen keinesfalls in Vergessenheit geraten.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
