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BV-Stellungnahme zur Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie

Das Bundesumweltministerium (BMU) hatte im August 2019 den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie vorgelegt. Zentraler Regelungsgegenstand des Gesetzes sind umfangreiche Änderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Trotz zahlreicher Kritikpunkte hatten sich die kommunalen Spitzenverbände tendenziell zustimmend zu dem Referentenentwurf geäußert. Im Februar 2020 hat das Bundeskabinett eine geänderte Fassung des Gesetzentwurfs beschlossen. Mit dem im Vergleich zum Referentenentwurf gestrichenen Klagerecht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) bei gewerblichen Sammlungen sowie mit der Ausweitung von freiwilligen Rücknahmen enthält der Regierungsentwurf zwei aus kommunaler Sicht inakzeptable Punkte. Diese sind geeignet, die Gewichte zwischen kommunaler und privatwirtschaftlicher Abfallentsorgung im KrWG einseitig zulasten der kommunalen örE zu verschieben.
 

Der Umwelt- und der Innenausschuss des Bundesrates haben nunmehr in ihren jeweiligen Empfehlungen (BR-Drs. 88/1/20 vom 23.03.2020 http://dipbt.bundestag.de) diese Punkte eindeutig im Sinne der kommunalen Position aufgegriffen. Mit Blick auf den weiteren Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens und mit Blick auf das anstehende Plenum des Bundesrates am 15.05.2020 haben die kommunalen Spitzenverbände eine erneute Stellungnahme an die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder gerichtet.
 

Die vollständige Stellungnahme findet sich unter www.dstgb.de (Rubrik: Schwerpunkte / Kommunale Abfallwirtschaft / Aktuelles). 

 

(Quelle: DStGB – Städtebau, Vergabe und Umwelt – 1920 vom 8. Mai 2020)

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