Die kommunalen Spitzenverbände haben sich in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 06. Januar 2016 zu dem vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) vorgelegten Referentenentwurf der Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV) geäußert.
Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen den erneuten Versuch der Bundesregierung, mit der Fortschreibung und Änderung der Gewerbeabfallverordnung die stoffliche Verwertung von Abfällen voranzutreiben und Scheinverwertungen abzustellen.
Die stringentere Fassung der Anforderungen an die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und Bau- und Abbruchsabfällen und die Präzisierung der Dokumentationspflichten im aktuellen Entwurf vom 11. November 2015 werden nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände einen effizienteren Vollzug durch die zuständigen Behörden ermöglichen.
Die Stellungnahme kann unter www.dstgb.de (Rubrik: Schwerpunkte / Abfallwirtschaft / Kreislaufwirtschaft) als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
(Quelle: DStGB Aktuell – Städtebau, Vergabe und Umwelt 0116 vom 8. Januar 2016)
