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BV-Stellungnahme zum Entwurf der LAGA-Mitteilung 31A „Umsetzung des ElektroG“

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat Stellung genommen zum Entwurf der Mitteilung 31 A „Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes“ der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA). Begrüßt wird, dass teilweise bereits geübte und sachgerechte Praktiken anerkannt werden. Jedoch ist allein der 1. Teil der LAGA-Mitteilung über 100 Seiten lang, insbesondere im Kapitel 2 zu detailliert und zudem nicht an jeder Stelle durch das ElektroG gedeckt.

Grundsätzlich soll die LAGA-Mitteilung 31 A die bestehenden gesetzlichen Regelungen des ElektroG konkretisieren und für einen ländereinheitlichen Vollzug sorgen.

Durch die umfassenden Ausführungen besteht allerdings die Gefahr, dass Standards festgeschrieben werden, die sich so nicht aus dem geltenden Recht ergeben. Ferner besteht die Gefahr einer zusätzlichen Verkomplizierung des Vollzugs des ElektroG. Insgesamt die Anforderungen gerade im 2. Kapitel zu umfangreich und es werden teilweise kostenträchtige und in der Praxis unrealistische Forderungen vorgebracht, die in der Vergangenheit bereits mit guten Argumenten verworfen wurden. Praktisch ungeeignet ist beispielsweise ein Einwurfverbot von Geräten in einen 36 m3-Container, da dieser aufgrund seiner Größe nicht ausschließlich durch Einlegen der Geräte befüllt werden kann.

Die vollständige Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände kann unter www.dstgb.de (Rubrik: Abfallwirtschaft / Elektroschrott) eingesehen werden.
 

(Quelle: DStGB Aktuell – Städtebau, Vergabe und Umwelt 3716 vom 16. September 2016)

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