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BV-Stellungnahme zum Entwurf der LAGA-Mitteilung 31 B zur Umsetzung des ElektroG

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat gemeinsam zum Entwurf der LAGA-Mitteilung 31 B „Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes – Technische Anforderungen“ Stellung genommen.

Aufgrund des geänderten Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) wurde die LAGA Mitteilung 31 überarbeitet. Zukünftig ist diese unterteilt in den Teil A „Anforderungen an die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten“ und den Teil B „Technische Anforderungen an die Behandlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten“.

In Kapitel 1 des Entwurfs der LAGA-Mitteilung 31 B werden Anforderungen an die Mindestdemontagetiefe beziehungsweise an die Schadstoffentfrachtung sowie an die Vorgänge zum Beispiel Aufgabe auf Bänder gestellt. Die Benennung von konkreten Bauteilen etc. die mindestens auszubauen sind, wird begrüßt. Kapitel 2 widmet sich detailliert den Behandlungs-/Verwertungsverfahren ausgewählter Elektro- und Elektronikaltgeräte (EAG) und nennt Beispiele aus einzelnen Sammelgruppen.

Die vollständige Stellungnahme kann auf der Homepage des DStGB unter www.dstgb.de (Rubrik: Schwerpunkte / Abfallwirtschaft / Elektroschrott / BV-Stellungnahme zum Entwurf der LAGA-Mitteilung 31 B zur Umsetzung des ElektroG) nachgelesen werden.

  

(Quelle: DStGB – Aktuell, Städtebau, Vergabe und Umwelt 2217 vom 02. Juni 2017)

 

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