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BV-Stellungnahme: Auswirkungen des nationalen Emissionshandels auf kommunale Daseinsvorsorge

Mit einer Stellungnahme vom 15.06.2020 haben sich die kommunalen Spitzenverbände an die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder gewandt. Hintergrund ist die Verabschiedung des Gesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG) und dessen Auswirkungen auf die kommunale Daseinsvorsorge.

Nach der zügigen Verabschiedung des BEHG wurde in den letzten Monaten viel über den Anwendungsbereich und die konkrete Umsetzung des Gesetzes diskutiert. Hier gab es zum Teil divergierende Aussagen politischer Entscheider zum Einbezug bestimmter Brennstoffe in das Emissionshandelssystem. Nach letztmaliger Auskunft des Bundesumweltministeriums ist davon auszugehen, dass die thermische Verwertung von Siedlungsabfällen sowie des Klärschlamms aus kommunalen Kläranlagen ab 2023 unter die Bestimmungen des BEHG fallen. Die kommunalen Spitzenverbände haben ihre Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Einbezugs der thermischen Verwertung von kommunalem Klärschlamm und des Siedlungsabfalls geäußert.

Die Stellungnahme im Volltext findet sich unter: www.dstgb.de (Rubrik: Schwerpunkte / Kommunale Abfallwirtschaft / Aktuelles).

 

Wir bitten um Kenntnisnahme.          

 

Abteilung 2.2 –Wb/KP/Go                                                       Nr. 7 – ED 167 vom 15.07.2020

 

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