Startseite Bundesverkehrsministerium kündigt Förderrichtlinie für Hardwarenachrüstung von Kommunalfahrzeugen an

Bundesverkehrsministerium kündigt Förderrichtlinie für Hardwarenachrüstung von Kommunalfahrzeugen an

Das Bundesverkehrsministerium hat eine Förderrichtlinie für die Hardwarenachrüstung bei kommunalen Fahrzeugen angekündigt. Damit sollen alle Nutzfahrzeuge über 3,5 t erfasst werden, die von den Kommunen für ihre Aufgaben, wie zum Beispiel Straßenreinigung und Müllbeseitigung, genutzt werden. Aktuell geht das Ministerium davon aus, dass mindestens 20.000 kommunale Fahrzeuge förderberechtigt wären und es  – je nach Fahrzeug – zu NOx-Einsparungen von bis zu 85 Prozent kommen kann. 

Die Ausweitung der Förderung von Bussen auf alle kommunalen Fahrzeuge ab 3,5 t ist aus Sicht des DStGB folgerichtig und überfällig. Das Kraftfahrt-Bundesamt und das BMVI arbeiten zurzeit an der Festlegung der Einsparziele für die Fahrzeuge. Das BMVI hat eine Förderung von 40 bis maximal 60 Prozent angekündigt. Die Kosten für Hardwarenachrüstungen betragen je Fahrzeug 15.000 bis 20.000 Euro. 

 

(Quelle: DStGB v. 24.08.2018)

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