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Bundestagswahl am 23.02.2025: Kostenerstattung, Wahlerlass Nr. B 15

Das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz hat uns mit Schreiben vom 13.01.2025 den beigefügten Wahlerlass B 15 übermittelt. Aus dem Wahlerlass ergeben sich die Erstattungsgrundsätze sowie die Abrechnungsmodi für die Bundestagswahl.

Wir bitten um Beachtung.

Anlage

2.1 Adr

 

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