In seiner Sitzung vom 30. März 2017 hat der Bundestag einer neuen Gewerbeabfallverordnung zugestimmt, die strengere Vorgaben für ein hochwertiges Recycling von Bau- und Gewerbeabfällen aufstellt. Die Verordnung wird voraussichtlich am 01. August 2017 in Kraft treten.
Durch die novellierte Gewerbeabfallverordnung wird eine fünfstufige Abfallhierarchie etabliert, in der Recycling eine primäre Rolle spielt. Als Weiterentwicklung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes soll die neue Verordnung die Interessen von Gewerbe- und Industrieunternehmen in Einklang bringen mit dem Umwelt- und Ressourcenschutz.
Verschiedene Maßnahmen sollen dabei den Ressourcenkreislauf immer weiter schließen. Die verstärkte Verpflichtung zum Recycling und einer seltenere thermische Verwertung sollen die Wertstoffe im Kreislauf halten. Bereits der Abfallerzeuger soll die verschiedenen, von der Gewerbeabfallverordnung erfassten Abfälle getrennt halten. Ist eine solche Trennung beispielsweise von Abbruchabfällen nicht möglich, besteht für den Abfallerzeuger eine Verpflichtung zur Vorbehandlung und Aufbereitung. Diesem Zwecke dienende Anlagen müssen künftig zudem höhere Anforderungen bei der Sortierung erfüllen, um so eine hochwertige Verwertung der Abfälle zu ermöglichen.
Weitere Informationen zur novellierten Gewerbeabfallverordnung finden Sie unter http://www.bmub.bund.de/themen/wasser-abfall-boden/abfallwirtschaft/wasser-abfallwirtschaft-download/artikel/gewerbeabfallverordnung-gewabfv/ (Rubrik: Themen / Wasser / Abfall / Boden / Abfallwirtschaft).
(Quelle: DStGB – Aktuell, Städtebau, Vergabe und Umwelt 1417 vom 07. April 2017)
