Startseite Bundestag verabschiedet Mantelverordnung

Bundestag verabschiedet Mantelverordnung

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 10.06.2021 dem Regelungspaket für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz ohne weitere Änderungen zugestimmt und ist damit dem Votum des Umweltausschusses gefolgt. Nun ist noch die Zustimmung des Bundesrates erforderlich.

Mit der Mantelverordnung sollen erstmals deutschlandweit gültige Vorgaben für das Recycling von Baustoffen und für die Beseitigung von Schadstoffen gelten. Gleichzeitig soll die Mantelverordnung mit der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung erstmals einheitliche Regeln zur Verfüllung von obertägigen Abgrabungen wie zum Beispiel einstigen Kies- und Sandgruben schaffen.

Durch die Zustimmung des Bundestages bleibt es bei der vom Bundeskabinett auf seiner Sitzung vom 12.05.2021 beschlossenen Fassung mit einer Länderöffnungsklausel für Grubenverfüllungen. Diese auf Druck von Bayern in die Verordnung aufgenommene Regelung stellt aus Ländersicht den größten Problempunkt dar. Wie es aus Länderkreisen heißt, ist eine Verabschiedung der Verordnung nach der Sommerpause im September zwar durchaus wahrscheinlich, aber nicht sicher.

Zwar unterstützt wohl eine Mehrheit der Länder den neuen Verordnungsentwurf. Allerdings gibt es auch mit Hessen, Thüringen, Bremen und dem Saarland vier Länder, die den jetzigen Verordnungsentwurf entschieden ablehnen. Die abschließende Positionierung des Bundesrates bleibt insoweit abzuwarten.

Mit Blick auf die seit über 15 Jahren andauernde Arbeit an der Mantelverordnung bleibt zu hoffen, dass der Bundesrat sich nun dem Regelungspaket im Ergebnis anschließen wird. Im Jahr 2017 vertagte der Bundesrat das damalige Verordnungspaket noch wegen möglicher Verschiebungen der Kräfteverhältnisse im Bund nach der damaligen Bundestagswahl. Der jetzt gefundene Kompromiss ist eine tragfähige Grundlage für die weitere Ausgestaltung des Umgangs mit mineralischen Bauabfällen, Böden und industriellen Nebenprodukten.

 

 

Wir bitten um Kenntnisnahme.

 

Nach oben scrollen