Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2020 das Gebäudeenergiegesetz verabschiedet, das von der Bundesregierung auf Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesinnenministeriums eingebracht wurde. Das Gebäudeenergiegesetz schafft ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für Gebäudeenergieeffizienz und die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien.
Das nun beschlossene Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit dem Ziel, bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen und das Energiesparrecht orientiert am Stand der Technik und an der Wirtschaftlichkeit weiterzuentwickeln, ist zu begrüßen. Dieses führt die bislang parallellaufenden Regeln der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetzes (EE-WärmeG) und des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) zusammen.
Das GEG stellt aus Sicht des DStGB einen Einstieg in eine nachhaltige und konsequente Neuausrichtung der Gebäudeenergieeffizienz-Gesetzgebung. Das Gesetz wird in der Zukunft eine grundsätzliche Weiterentwicklung in Bezug auf angemessenen klimapolitischen Standards für den Gebäudeneubau, eine bessere Fördersystematik für Neubau und Bestand unter Berücksichtigung sozialer Aspekte sowie die künftige Ausgestaltung der Anforderungsgröße weg vom Primärenergiebedarf hin zu für die Nutzer einfacher nachvollziehbarer Parameter, wie bspw. eine CO2-Bepreisung, bedürfen.
Die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände zum GEG- Entwurf vom 27.06.2020 und weitere Informationen finden sich unter www.dstgb.de (Rubrik: Schwerpunkte/Kommunaler Klimaschutz/Energieeffizienz).
(Quelle: DStGB – Städtebau, Vergabe und Umwelt – 2620 vom 26. Juni 2020)
Abteilung 2.2 –Wb/KP/Go
