Startseite Bundestag und Bundesrat verabschieden ROG-Novelle und Umsetzung der EU-Notfallverordnung

Bundestag und Bundesrat verabschieden ROG-Novelle und Umsetzung der EU-Notfallverordnung

Beide Organe haben am 03.03.2023 die Novelle des Raumordnungsgesetzes (BT-Drs. 20/4823) verabschiedet. Über den Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde nun in einer vom Ausschuss geänderten Fassung (BT-Drs. 20/5830) abgestimmt.

Mit dem im Ausschuss geänderten und sachlich erweiterten Gesetzesentwurf wird unter anderem die Umsetzung der am 22. Dezember 2022 verabschiedeten EU-Notfallverordnung (EU) 2022/2577 ermöglicht. Grundlage dieser Änderungen waren Ende Januar vom Bundes-kabinett beschlossene Formulierungshilfen zur Umsetzung der Verordnung.

Laut Begründung sieht diese Verordnung vor, dass Mitgliedstaaten bei Genehmigungs-verfahren für Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie und für deren Ausbau erforderlicher Stromnetze unter bestimmten Bedingungen auf eine Umweltverträglich-keitsprüfung und eine artenschutzrechtliche Prüfung verzichten können, wenn diese in Gebieten errichtet werden, die für diesen Zweck ausgewiesen wurden. Mit den Änderungen werden laut Änderungsantrag die entsprechenden Durchführungsregelungen für die Bereiche Windenergie an Land, Windenergie auf See sowie Offshore-Anbindungsleitungen, Freiflächen-Photovoltaikanlagen und die Stromnetze geschaffen. Die Verordnung und die Durchführungsregelungen sollen für Genehmigungsverfahren gelten, die vor dem 30. Juni 2024 begonnen werden.

Der Bundestag nahm zudem eine Entschließung an, in welcher unter anderem gefordert wird, umgehend eine „Task Force“ einzurichten, um gezielt rechtssichere Beschleunigungs-potentiale beim Stromnetzausbau zu identifizieren und auszuschöpfen sowie „zeitnah“ konkrete Vorschläge zu erarbeiten, die Planungs- und Genehmigungszeiten möglichst auf maximal sechs Monate zu begrenzen.

Die vorgesehenen Neuregelungen zielen grundsätzlich in die richtige Richtung. Es ist unstrittig, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergie am Land, beschleunigt werden muss. So sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren unter anderem durch eine Digitalisierung die Beteiligungsverfahren zeitlich gestrafft werden. Auch eine bessere Verzahnung von Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren ist vorgesehen. Zudem werden weitere Verfahrenserleichterungen in Windenenergiegebieten eingeführt.

Weitere Informationen finden sich hier:

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1031/tagesordnung-1031.html?nn=4732016#top-28

Wir bitten um Kenntnisnahme.

2.2. Vo/SB/YK

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