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Bundestag beschließt viertes Investitionsprogramm für Kinderbetreuung

Der Deutsche Bundestag hat am 27.04.2017 in zweiter und dritter Lesung das „Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ beschlossen. Durch das Gesetz wird das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ von 2017 bis zum Jahr 2020 um insgesamt 1,126 Milliarden Euro aufgestockt. Damit sollen 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder geschaffen und qualitative Verbesserungen gefördert werden. Erstmals werden auch Betreuungsplätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt gefördert. Durch die stetig steigende Nachfrage, dem Umstand von erfreulicherweise wieder ansteigenden Geburtenzahlen sowie den Zuzug von Familien mit und ohne Fluchthintergrund besteht weiterhin erheblicher Bedarf, die Kapazitäten zu erweitern.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) begrüßt das weitere finanzielle Engagement des Bundes, geht allerdings davon aus, dass in den nächsten Jahren bis zu 350.000 zusätzliche Plätze benötigt werden, um die gestiegene Nachfrage zu befriedigen. Um die Kosten der Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung fairer auf Bund, Länder und Kommunen zu verteilen, ist eine erheblich stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes, insbesondere an den Betriebskosten, erforderlich. Die Kommunen setzen alles daran, noch mehr Plätze bereitzustellen und die Qualität der Kinderbetreuung zu verbessern. Dafür benötigen sie jedoch eine langfristige finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern.

Mit dem Gesetz wird das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“, das 2007 eingerichtet wurde, um 1,126 Mrd. Euro aufgestockt. Zur Verfügung stehen im Jahr 2017 dafür 226 Millionen und in den Jahren 2018 bis 2020 jeweils 300 Millionen Euro. Parallel dazu haben Länder, Kommunen und sonstige Träger einen Eigenanteil von mindestens 46 Prozent zu leisten.

Die Zielrichtung, künftig auch den Ausbau von Plätzen ab drei Jahren bis zum Schuleintritt zu fördern, ist zu begrüßen. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass diese Unterstützung nur einen kleinen Teil der mit dem Ausbau und insbesondere mit den Folgekosten verbundenen zusätzlichen Ausgaben abdeckt.

Um die Kosten der Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung fairer auf Bund, Länder und Kommunen zu verteilen, ist eine erheblich stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes, insbesondere an den Betriebskosten, erforderlich.

Von daher stehen Bundesmittel für die Förderung weiter, wie sie bisher durch die „Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 bis 2018“ (Staatsanzeiger 2015 S. 840) erfolgte.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

 

 

 

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