Startseite Bundestag beschließt Gesetzesentwurf zur verbesserten Steuerung der Windenergie

Bundestag beschließt Gesetzesentwurf zur verbesserten Steuerung der Windenergie

Der Bundestag hat am 31. Januar 2025 den „Entwurf eines Gesetzes für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau“ (Bundestag-Drs. Drucksache 20/14777) beschlossen. Der Entwurf soll zu einer besseren Steuerbarkeit beim Bau von Windrädern an Land beitragen.

Bei dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf handelt es sich inhaltlich um eine Formulierungshilfe zur Änderung des Unionsentwurfs, auf den sich die Bundestagsfraktionen der CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN bereits im Voraus verständigt hatten.

Durch das Gesetz wird ein neuer § 9 Abs. 1a S. 2 BImSchG eingefügt, der regelt, dass das berechtigte Interesse für einen Antrag auf (vereinfachten) Vorbescheid über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB nicht besteht, wenn der Vorhabenstandort außerhalb von ausgewiesenen Windenergiegebieten oder in Aufstellung befindlichen Windenergiegebieten im Sinne des § 2 Nr. 1 des WindBG liegt. Eine Ausnahme hiervon ist für Repowering-Vorhaben nach § 16b Abs.1 und 2 BImSchG vorgesehen.

Der Bundesrat muss dem Entwurf noch zustimmen.

Weitere Informationen:

Die Bundestagsdrucksache ist zu finden unter: bundestag.de 

Wir bitten um Kenntnisnahme.

 

Abt. 2.2 Vo/SB/AE

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