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Bundesregierung präsentiert Abwehrschirm

Um die energiepolitischen Auswirkungen des russischen Angriffskrieges in der Ukraine abzufedern, hat sich die Bundesregierung auf einen 200 Mrd. Euro umfassenden Abwehrschirm für Bürger und Wirtschaft geeinigt. Die umstrittene Gasumlage gehört damit der Vergangenheit an. Stattdessen soll schnellstmöglich eine Gaspreisbremse eingeführt werden, so berichtet der Deutsche Städte- und Gemeindebund.

Die Mittel sollen in den Wirtschaftsstabilisierungsfonds fließen und über Kredite finanziert werden. Das Ziel der Bundesregierung ist es, dass für Bürgerinnen und Bürger und die Industrie bezahlbare Energiepreise im Strom- und Wärmebezug gelten. Die Mittel des Fonds sollen nur zweckgebunden zur Senkung der Energiepreise eingesetzt werden. Das Geld stehe nicht für weitere Forderungen zur Verfügung.

Das von der Bundesregierung beschlossene Programm soll eine Laufzeit bis Ende des übernächsten Winters haben, also bis März oder April 2024.

Wesentlicher Inhalt des Abwehrschirms ist die Einführung einer Strom- und Gaspreisbremse. Im Strommarkt soll für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ein sogenannter Basisverbrauch subventioniert (Basispreis-Kontingent) werden. Für den darüberhinausgehenden Verbrauch wird der jeweils aktuelle Marktpreis angelegt. So werden Verbraucherinnen und Verbraucher entlastet, zugleich wird zur Reduktion des Verbrauchs angeregt. Ziel ist es, den Endkundenpreis für Strom auf der Stromrechnung zu senken und von den hohen Preisen am Großhandelsmarkt zu entkoppeln. Es soll administrativ handhabbar sein und zeitlich schnell umgesetzt werden. Die übrigen Unternehmen, insbesondere große Industrieunternehmen, werden in ähnlicher Weise ebenfalls entlastet, indem ein spezifischer Basisverbrauch verbilligt wird. Die Gaspreisbremse wird die in einer Hochpreisphase auftretenden Belastungen für Haushalte und Unternehmen abfedern. Die genaue Ausgestaltung der Gaspreisbremse wird unter Berücksichtigung entsprechender Vorschläge der „Kommission Gas und Wärme“ festgelegt werden, die bereits Mitte Oktober einen entsprechenden Bericht vorlegen soll.

Darüber hinaus soll die Umsatzsteuer auf Gas bis zum Frühjahr 2024 auf den reduzierten Satz von 7 Prozent begrenzt werden. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz wird außerdem auf Fernwärme ausgeweitet. Dies ist ein weiterer Beitrag zur Dämpfung der Energiekosten. Auf die bislang geplante Gasumlage will die Regierung verzichten und Unternehmen stattdessen direkt unterstützen.

Mit Blick auf die Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler am 4. Oktober fordert die Bundesregierung die Länder zu ihrer angemessenen finanziellen Beteiligung am Entlastungspakt III auf.

Anmerkung des DStGB

Der Abwehrschirm des Bundes erfüllt eine wesentliche Forderung des DStGB nach einer umfassenden Energiepreisbremse. Nunmehr kommt es auf die genaue Ausgestaltung an. Wichtig ist, dass die Energiepreisbremse einfach administrierbar und umsetzbar wird. Der DStGB wird sich in die weiteren Beratungen dazu einbringen. Wichtig wird hierbei auch sein, dass kommunale Unternehmen in der Ver- und Entsorgung, aber auch Verkehrsunternehmen von diesem Abwehrschirm partizipieren.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

GF – HS/Hg/Dr.R.

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