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Bundesregierung beschließt Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters

Die Bundesregierung hat am 29.03.2017 die Einrichtung eines Korruptionsregisters beschlossen. Wer dort als Unternehmen gelistet ist, soll auf Jahre keine öffentlichen Aufträge mehr bekommen. Wie in DStGB-Aktuell 1017-11 berichtet, hatte das Bundeswirtschaftsministerium dem DStGB Ende Februar 2017 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung eines bundesweiten Wettbewerbsregisters übermittelt. Am 06.03.2017 hatte der DStGB am Bund-Länder-Gespräch zu diesem Referentenentwurf teilgenommen.

Deutschland soll damit ein bundesweites Korruptionsregister erhalten, mit dem betrügerische Firmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden sollen. Der von der Bundesregierung beschlossene “Gesetzentwurf zur Einführung eines Wettbewerbsregisters” soll möglichst rasch Bundestag und Bundesrat passieren und noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.

Kern des Gesetzesvorhabens ist ein Register von Unternehmen, die Wirtschaftsstraftaten begangen haben, wie etwa Bestechung, Steuerhinterziehung oder Verstöße gegen das Mindestlohngesetz. Geführt wird die Liste, die öffentliche Auftraggeber elektronisch abfragen können, vom Bundeskartellamt. Gespeist werden soll sie durch Informationen von Staatsanwaltschaften und anderen Behörden. In der Liste aufgeführte Unternehmen sollen fünf Jahre und in weniger gravierenden Fällen drei Jahre keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten.

Zwar können schon nach dem geltenden Vergaberecht korrupte Firmen von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Doch das fällt in der Praxis schwer, zumal der Stand in den Ländern, auch was das Vorhandensein und die Inhalte von Antikorruptionsregistern angeht, sehr unterschiedlich ist. So gibt es in Ländern wie Berlin, Hamburg, Bremen, Hessen und Nordrhein-Westfalen bereits Register, aber mit zum Teil sehr unterschiedlichen Regeln. Andere Länder kennen ein derartiges Register bisher nicht. Von daher ist aus kommunaler Sicht die Einführung eines gleichermaßen und bundesweit geltenden Registers aus kommunaler Sicht zu begrüßen. Das bundesweite Register soll nach Auskunft des BMWi im Jahr 2018 technisch umgesetzt werden und im Jahr 2019 für die öffentlichen Auftraggeber zur Verfügung stehen.

Bund, Länder und Kommunen vergeben jährlich Aufträge im Wert bis zu 300 Milliarden Euro, was rund zehn Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung entspricht.

 

(Quelle: DStGB – Aktuell, Städtebau, Vergabe und Umwelt 1317 vom 31. März 2017)

 

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