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Bundesregierung beschließt ersten Stickstoffbericht

Das Bundeskabinett hat am 31. Mai 2017 einen Bericht zum Stickstoffeintrag in die Umwelt beschlossen. Stickstoff stellt eine zunehmende Belastung für Wasser- und Ökosysteme dar. Ziel der Bundesregierung ist es, durch einen sektorenübergreifenden Ansatz Stickstoff auf ein umwelt- und gesundheitsverträgliches Maß weiter zu reduzieren.

Nach Aussage des Bundesumweltministeriums (BMUB) sind die zunehmenden Stickstoff-Emissionen eines der größten Umweltprobleme unserer Zeit. Auf der Grundlage des Stickstoffberichts soll dieses Problem nun ressortübergreifend angegangen werden. Denn ebenso vielfältig wie die Quellen der Stickstoffbelastung seien auch die Möglichkeiten, etwas dagegen zu tun – etwa im Verkehrsbereich mit mehr Elektroautos und in der Landwirtschaft mit einem umweltgerechten Düngemitteleinsatz.

Das Bevölkerungswachstum, der steigende Konsum stickstoffhaltiger Lebensmittel, der wachsende Energiebedarf und der zunehmende Individualverkehr lassen die Stickstoff-Emissionen global betrachtet anwachsen. Belastungen durch Stickstoff zeigen sich zum Beispiel im hohen Nitratgehalt im Grundwasser oder durch Stickstoffdioxidbelastungen in der Luft. Die Bundesregierung will mit ihrem Stickstoffbericht deutlich machen, dass es eines stärkeren Zusammenwirkens verschiedener Politikbereiche bedarf. Nur durch eine gemeinsame Kraftanstrengung von Umwelt-, Landwirtschafts-, Ernährungs-, Energie-, Verkehrs-, Gesundheits-, Verbraucherschutz-, Bildungs- und Forschungspolitik könne es gelingen, Stickstoffeinträge weiter zu reduzieren.

In ihrem Bericht kündigt die Bundesregierung die Entwicklung eines Aktionsprogramms zur konkreten Stickstoffminderung an. Das Programm soll dazu beitragen, Synergien zwischen den diversen Programmen der Bundesregierung besser zu identifizieren und zu stärken. Zudem soll die Anwendung des Verursacherprinzips präzisiert und überprüft werden, ob es rechtliche oder finanzielle Rahmenbedingungen gibt, die einer Minderung von Stickstoffeinträgen entgegenstehen. Die bislang ergriffen Maßnahmen reichen nicht aus, um die stickstoffbezogenen Ziele der deutschen und europäischen Umweltpolitik zu erreichen. Zu diesen zählen der Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat/l in den Gewässern oder der Jahresmittel-Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid/m³ in der Luft. Die Hauptverursacherbereiche für Stickstoff-Emissionen sind der Verkehr (13 Prozent), die Industrie-/Energiewirtschaft (15 Prozent), Abwasserbehandlung und Oberflächenablauf (9 Prozent) sowie die Landwirtschaft (63 Prozent).

Anmerkung:

Aus kommunaler Sicht bleibt abzuwarten, ob und welche weiterführenden Maßnahmen auf Bundesebene tatsächlich ergriffen werden. Die Probleme, etwa der vermehrte Eintrag von Nitrat in Grund- und Oberflächengewässer durch einen unkontrollierten Düngemitteleinsatz in der Landwirtschaft, sind seit langem bekannt. Daher hat sich der DStGB zuletzt bei der Verabschiedung des sog. Düngepakets (u. a. Entwurf der Stoffstrombilanzverordnung) erneut dafür ausgesprochen, klare und nachvollziehbare Vorgaben zum Düngemitteleinsatz einzuführen. So ist es insbesondere erforderlich, dass die vorgesehenen Neuregelungen des Düngepakets und insbesondere der Stoffstrombilanz konsequent kontrolliert und bei Verstoß auch sanktioniert werden können. Hieran mangelt es derzeit noch. Im Übrigen müssen sich alle weiteren Maßnahmen konsequent am Verursacherprinzip, also an der Schadstoffbekämpfung „an der Quelle” orientieren.

Der Stickstoff-Bericht steht zum Download bereit unter: www.bmub.bund.de/N54185

(Quelle: DStGB – Aktuell, Städtebau, Vergabe und Umwelt 2217 vom 02. Juni 2017)

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