Die Entsorgung von Styropordämmplatten soll einfacher und preisgünstiger werden. Der Bundesrat stimmte am 07. Juli 2017 einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu. Mit der Neuregelung werden Wärmedämmplatten mit dem Brandschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) nicht mehr als gefährlicher Sondermüll eingestuft und brauchen keine Sondergenehmigung für die Entsorgung. Allerdings gilt für sie ein Getrenntsammlungsgebot und ein Vermischungsverbot mit anderem Bauschutt. Die Verordnung soll einen Monat nach der Verkündung in Kraft treten.
Entsorgungsengpass beseitigen
Hintergrund: Im Oktober 2016 waren Styroporplatten, die HBCD enthalten, wegen europäischer Vorgaben als gefährlicher Abfall eingestuft worden. Sie durften deshalb nicht mehr zusammen mit anderem Bauschutt, sondern nur mit Sondergenehmigung verbrannt werden. Seitdem sei die Entsorgung erheblich ins Stocken geraten, da viele Müllverbrennungsanlagen die erforderliche Sondergenehmigung nicht besessen hätten. Die wenigen Anlagen mit Genehmigung hätten sehr hohe Vergütungen verlangt. Dies hatte Engpässe bei der Entsorgung und Probleme für viele Hausbesitzer und Sanierungsfirmen verursacht.
Einigung zwischen Bund und Ländern
Auf Anregung des Bundesrates war die Einstufung von HBCD als gefährlicher Sondermüll Ende Dezember 2016 befristet für ein Jahr ausgesetzt worden, um den akuten Entsorgungsengpass zu lindern (752/16). Inzwischen haben sich die Fachgremien von Bund und Ländern auf rechtskonforme und bundeseinheitliche Entsorgungsvorschriften geeinigt. Diese enthalten auch Anforderungen an den Nachweis der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung oder gemeinwohlverträglichen Beseitigung.
(Quelle: DStGB – Aktuell, Städtebau, Vergabe und Umwelt 2817 vom 07. Juli 2017)
