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Bundesrat stoppt OZG 2.0

Der Bundesrat hat dem Nachfolger des Onlinezugangsgesetzes (OZG), kurz „OZG 2.0“, in seiner Sitzung am 22. März die Zustimmung verweigert. Damit kann das Gesetz vorerst nicht in Kraft treten. Zuvor hatte der Innenausschuss des Bundesrates Kritik an zahlreichen Passagen des OZG 2.0 geäußert und die Anrufung des Vermittlungsausschusses angeregt. Dieser Empfehlung ist der Bundesrat nicht gefolgt und verweigerte dem Gesetz insgesamt seine Zustimmung. Nun können Bundesregierung oder Bundestag ihrerseits den Vermittlungsausschuss anrufen. Aus kommunaler Sicht bietet dies nach Auffassung des DStGB eine Chance, das Gesetz an einigen entscheidenden Stellen nachzubessern.

Der Deutsche Bundestag hatte den Gesetzentwurf zum OZG 2.0 Ende Februar verabschiedet. Einige der im Gesetz enthaltenen Regelungen zielen deutlich in die richtige Richtung, etwa die Reduzierung der Schriftformerfordernisse, die Festlegung einheitlicher Basiskomponenten oder die Möglichkeit, durchgehend digitale Prozesse vorzuschreiben. Andere Punkte waren hingegen auch aus kommunaler Sicht höchst kritikwürdig, wie etwa der überflüssige und ins Leere laufende Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen oder der verfassungsrechtlich fragwürdige Versuch, Gemeinden und Gemeindeverbände mittels dieses Bundesgesetzes unmittelbar zu verpflichten.

Der Innenausschuss des Bundesrates hat in seiner Stellungnahme unter anderem den Rechtsanspruch auf digitale Verwaltung in seinem Wirkungskreis hinterfragt und die Frage aufgeworfen, ob Kommunen bei der Erbringung von Bundesleistungen in Auftragsverwaltung davon betroffen wären. Zudem erörterte er erstmals auch Fragen der Verpflichtung der Kommunen und hinterfragte die Tragfähigkeit der auf Art. 91c, Abs. 5 GG gestützten Regelung. Weiterhin forderte er zurecht die Einbeziehung des IT-Planungsrates bei der Festlegung verbindlicher Standards und die Möglichkeit, ELSTER weiter zur Identifizierung zu nutzen.

Bundestag und Bundesregierung müssen nun entscheiden, ob sie den Vermittlungsausschuss anrufen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser kündigte unmittelbar nach dem Scheitern im Bundesrat an, dass sie der Bundesregierung dies vorschlagen werde.

1.1 US 

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