Die Mietpreisbremse wird verlängert und verschärft: Der Bundesrat hat dem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages am 13. März 2020 final zugestimmt (BR-Drs. 78/20).
Das „Gesetz zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn“ ermöglicht es nunmehr den Ländern, Wohnungsmieten in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt weiterhin zu begrenzen, und zwar auf maximal zehn Prozent über dem Vergleichsindex bei Vertragsabschluss. Die entsprechenden Rechtsverordnungen gelten längstens fünf Jahre. Spätestens Ende 2025 treten die Regelungen somit außer Kraft.
Anders als bislang können Mieterinnen und Mieter künftig außerdem die gesamte zu viel gezahlte Miete zurückverlangen. Voraussetzung ist, dass sie den Verstoß gegen die Mietpreisbremse innerhalb von 30 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses rügen. Andernfalls besteht nur ein Anspruch auf die unzulässig gezahlte Miete, die nach Zugang der Rüge fällig wurde. Gleiches gilt, wenn das Mietverhältnis zum Zeitpunkt der Rüge bereits beendet ist. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt zu Beginn des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.
Anmerkung des DStGB
Aus Sicht des DStGB bleibt es dabei, dass die Mietpreisbremse kein geeignetes Mittel zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist. Zwar ist es mit Blick auf die beschlossenen Verschärfungen der Mietpreisbremse grundsätzlich richtig, die Erstattung der zu viel gezahlten Mieten nicht einzugrenzen, sondern vielmehr rückwirkend bis zum Beginn eines Mietverhältnisses zuzulassen. Ein unrechtmäßiges Verhalten des Vermieters sollte nicht privilegiert werden.
Gleichwohl bleibt es dabei, dass durch Instrumente wie der Mietpreisbremse in Deutschland keine einzige neue Wohnung gebaut wird. Deshalb muss sowohl der preisgebundene als auch der freifinanzierte Wohnungsbau weiter gestärkt werden. Es gilt: Bezahlbare Wohnungen schaffen, Ballungskerne entlasten und Leerstand aktivieren! In diesem Zusammenhang müssen insbesondere die Empfehlungen der „Baulandkommission“ aus dem Jahr 2019 zügig umgesetzt werden. Die Wohnungspolitik in Deutschland erfordert eine stärkere Gemeinwohlorientierung und eine bessere kommunale Steuerung.
Quelle: DStGB-Aktuell1220 vom 20.03.2020
