SOFORT-INFO vom 3.8.2022
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat eine neue Förderrunde des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gestartet. Das teilt unser Bundesverband, der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) mit. Im Bundeshaushalt 2022 sind hierfür 476 Mio. Euro zur Verfügung gestellt worden. Die Mittel sind erstmalig im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds vorgesehen. Ein Schwerpunkt der neuen Förderrunde liegt auf der energetischen Sanierung der zu fördernden Einrichtungen. Gefördert werden überjährige investive Projekte der Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel. Die Einreichung von Interessenbekundungen durch die Kommunen ist bis zum 30. September 2022 möglich. Nähere Einzelheiten, insbesondere zu den Projektanträgen und den Anmeldeformalitäten können der Anlage entnommen werden.
Förderberechtigt sind nur Kommunen. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, mindestens 1 Mio. und maximal 6 Mio. Euro. Bei Kommunen in Haushaltsnotlagen erhöht sich die Zuschusshöhe auf 75 v.H.. Den Rest müssen die Kommunen finanzieren. Eine Fördervoraussetzung ist, dass das sanierte Gebäude durch die Maßnahme die Effizienz-Gebäudestufe 70 erreicht.
Der Projektaufruf kann hier heruntergeladen werden:
Wir empfehlen einen zeitnahen Download.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
