Startseite Bundeskartellamt begrüßt kommunales Gesprächsangebot bei der „Sektoruntersuchung Haushaltsabfälle“

Bundeskartellamt begrüßt kommunales Gesprächsangebot bei der „Sektoruntersuchung Haushaltsabfälle“

Das Bundeskartellamt hat im Bereich der Haushaltsmüllentsorgung eine Sektoruntersuchung eingeleitet, die die Marktstrukturen und Wettbewerbsverhältnisse auf dem Abfallmarkt untersuchen soll. Das BKartA plant in diesem Zusammenhang, im Frühjahr 2017 eine Befragung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger durchzuführen und hat angekündigt, in diesem Zusammenhang das Gespräch mit der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zu suchen.

Das Bundeskartellamt beabsichtigt, insbesondere den immer kleiner werdenden Wettbewerb bei der Vergabe der Abfuhr von Hausmüll und Wertstoffen zu überprüfen. Durch eine wachsende Konzentration im Entsorgungssektor wird die Bewerberanzahl bei Vergabeverfahren immer geringer, teilweise nehmen nur noch ein bis zwei Bewerber an dem Verfahren teil. Wir verweisen an dieser Stelle auf den Artikel 3616-08 in DStGB-Aktuell vom 09.09.2016.

In einem Schreiben an das BKartA hatte die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände Ende Oktober 2016 die „Sektoruntersuchung Haushaltsabfälle“ grundsätzlich begrüßt. Ein funktionierender Wettbewerb in der privaten Abfallwirtschaft ist von großer Bedeutung für Kommunen, denn mit einer immer geringer werdenden Bewerberanzahl in Vergabeverfahren gehen regelmäßig Preissteigerungen für die Gebührenzahler einher.

Darüber hinaus war das BKartA in dem Schreiben jedoch zum Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden und zur Einbindung in die Sektoruntersuchung aufgefordert worden. Dies hat das BKartA nun in einem Antwortschreiben begrüßt und sich für das Gesprächsangebot bedankt. Man wolle sich für ein möglichst aussagekräftiges Untersuchungsergebnis mit allen relevanten Marktteilnehmern, also auch mit den örE und ihren Repräsentanten, austauschen.

Ein umfassender Austausch der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände mit dem BKartA soll nun im Januar 2017 stattfinden. Über die Ergebnisse werden wir an dieser Stelle berichten. 

 

(Quelle: DStGB – Aktuell, Städtebau, Vergabe und Umwelt 4616 vom 18.11.2016)

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