Das Bundeskabinett hat am 15.02.2017 eine Reform der Düngeverordnung beschlossen. Damit soll die Überdüngung drastisch reduziert und die Nitrat-Belastung des Grundwassers begrenzt werden.
Mit der neuen Düngeverordnung sollen die Sperrzeiten, in denen keine Düngemittel ausgebracht werden dürfen, verlängert, die Abstände für die Düngung in der Nähe von Gewässern ausgeweitet werden. Zusätzlich sollen Gärreste aus Biogasanlagen in die Berechnung der Stickstoffobergrenze (170 kg/ha) einbezogen werden. Darüber hinaus werden die Länder zum Erlass von zusätzlichen Maßnahmen in Gebieten mit hohen Nitratwerten verpflichtet. Dies gilt auch für Regionen, in denen stehende oder langsam fließende oberirdische Gewässern insbesondere durch Phosphat zu stark belastet sind.
Zum Regelungspaket unter Federführung des Bundeslandwirtschaftsministeriums gehört auch ein novelliertes Düngegesetz, das der Bundestag im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang verabschieden soll. Es stellt einen umweltbewussten und sparsamen Umgang mit Nährstoffen in der Landwirtschaft sicher. Kern der Novelle des Düngegesetzes ist eine Stoffstrombilanz. Auf diese Weise bilanzieren die Landwirtschaftsbetriebe den Einsatz ihrer Nährstoffmengen. Die Dünger und Tierfuttermengen werden dabei mit den erzeugten landwirtschaftlichen Produkten des Hofes verrechnet. Dadurch lässt sich die Stickstoffbelastung der Böden durch einen Betrieb besser bestimmen.
Die Ergebnisse des aktuellen Nitratberichts zeigen, wie sehr die Landwirtschaft mit ihrer Düngepraxis die Gewässerqualität beeinflusst. Hauptproblem bleibt immer noch der übermäßige Einsatz von Stickstoffdüngern. Fast ein Drittel der Messstellen für die Grundwasserqualität wiesen zwischen 2012 bis 2014 zu hohe Nitratwerte auf. Auch an den Küsten der Nord- und Ostsee gibt es kaum Anzeichen für eine Verbesserung. Hier führen die zu hohen Phosphor- und Stickstoffeinträge (Eutrophierung) zu übermäßigem Algenwachstum.
Der Bundesrat muss dem Düngegesetz und der Düngeverordnung noch zustimmen.
(Quelle: DStGB – Aktuell, Städtebau, Vergabe und Umwelt 0717 vom 17. Februar 2017)
