Das seit über 15 Jahren in Arbeit befindliche Mammutprojekt Mantelverordnung hat eine wichtige Hürde genommen. Das Bundeskabinett stimmte auf seiner Sitzung am 12. Mai 2021 dem geplanten Regelungspaket für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz in dem zuletzt zur EU-Notifizierung gegebenen Entwurf zu. Nun ist noch die Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates erforderlich.
Hintergrund
Während auf Bundesebene bei der noch im Mai oder im Juni erwarteten Bundestagsabstimmung keine Hindernisse zu erwarten sind, gibt es bei den Bundesländern weiterhin divergierende Meinungen. Wie es aus Länderkreisen heißt, ist eine Verabschiedung der Verordnung nach der Sommerpause im September zwar durchaus wahrscheinlich, aber nicht sicher. Größter Problempunkt bleibt die auf Druck Bayerns in den Entwurf aufgenommene Länderöffnungsklausel für Grubenverfüllung.
Nach mehr als 15 Jahren Arbeit an der Neuregelung kann es nun gelingen, ein einheitliches Regelwerk zu schaffen: So sollen mit der Mantelverordnung erstmals deutschlandweit gültige Vorgaben für das Recycling von Baustoffen und für die Beseitigung von Schadstoffen gelten.
Gleichzeitig soll die Mantelverordnung mit der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung erstmals einheitliche Regeln zur Verfüllung von obertägigen Abgrabungen wie zum Beispiel einstigen Kies- und Sandgruben schaffen.
Regierung erwartet Stoffstromverschiebung Richtung Deponie
Im jetzt vom Bundeskabinett beschlossenen Verordnungsentwurf rechnet die Bundesregierung nicht mehr mit einem Anstieg der Deponierung. Nun bleibt abzuwarten, wie sich die Bundesländer bei der für September anvisierten neuerlichen Befassung mit dem Verordnungspaket positionieren werden. Momentan unterstützt wohl eine Mehrheit der Länder den neuen Verordnungsentwurf.
Allerdings gibt es auch mit Hessen, Thüringen, Bremen und dem Saarland vier Länder, die den jetzigen Verordnungsentwurf entschieden ablehnen. Andere Länder sind zwar unsicher, tendieren aber zur Zustimmung.
Mit Blick auf eine mögliche Verschiebung der Kräfteverhältnisse im Bund nach der Bundestagswahl Ende September ist es nicht gänzlich ausgeschlossen, dass der Bundesrat die Befassung mit der Mantelverordnung auf die Zeit nach der Wahl vertagt. Damit würde sich der Fall von vor vier Jahren, also in der letzten Legislaturperiode, wiederholen. So hatte im Jahr 2017 der vorherige Entwurf der Mantelverordnung ebenfalls schon die Hürden von Bundeskabinett und auch Bundestag genommen. Der Bundesrat vertagte dann aber das Verordnungspaket auf Wiederaufruf nach der Bundestagswahl.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
