Startseite Bundeskabinett beschließt Entwurf für weiterentwickeltes Kita-Qualitätsgesetz

Bundeskabinett beschließt Entwurf für weiterentwickeltes Kita-Qualitätsgesetz

Gute-Kita-Gesetz die Zweite: Das hat die Bundesregierung als Entwurf auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett hat am 13. August im Umlaufverfahren das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung beschlossen. Es soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Damit setzt der Bund sein finanzielles Engagement bei der Verbesserung frühkindlicher Bildung und Betreuung fort und unterstützt die Länder in den kommenden zwei Jahren mit insgesamt rund vier Milliarden Euro.

Mit dem weiterentwickelten Gesetz sollen die Länder künftig in sieben prioritäre Handlungsfelder investieren können, die für die Qualität der Betreuung von besonderer Bedeutung sind: 

  • Bedarfsgerechtes Angebot
  • Fachkraft-Kind-Schlüssel
  • Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte
  • Stärkung der Leitung
  • Förderung einer bedarfsgerechten, ausgewogenen und nachhaltigen Verpflegung und ausreichender Bewegung
  • Förderung der sprachlichen Bildung
  • Stärkung der Kindertagespflege

Drei der bisherigen Handlungsfelder – räumliche Gestaltung, Verbesserung der Steuerung des Systems und Bewältigung inhaltlicher Herausforderungen – sollen künftig mit einer Bundesförderung entfallen.

Fachkräfte sind einer der größten, wenn nicht der größte Engpass für den stabilen Kita-Betrieb. Deshalb möchte der Bund die Vorgabe einführen, dass jedes Land künftig mindestens eine Maßnahme zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften ergreifen muss.

Anmerkung des DStGB
Der DStGB hat in einer gemeinsamen Stellungnahme mit den Schwesterverbänden auf Bundesebene bereits im Vorfeld die vorgesehene Reduktion der bis dato zehn auf insgesamt sieben Handlungsfelder abgelehnt. Bereits im Rahmen der beiden vorherigen Gesetzesvorhaben hat der DStGB angemahnt, dass auf Dauer angelegte Qualitätsverbesserungen auskömmlich und dauerhaft finanziert sein müssen und Qualitätsstandards nicht bundesweit, sondern lediglich in den Bundesländern festgelegt werden können. Die gewachsenen Strukturen in der Kindertagesbetreuung sind in den Bundesländern sehr unterschiedlich und können aufgrund des Fachkräftemangels und der Finanzierbarkeit des Gesamtsystems in den nächsten Jahren nicht angeglichen werden. Diese faktische Unmöglichkeit muss auch vom Bund zur Kenntnis genommen und bei der Gesetzgebung berücksichtigt werden. Eine langfristige und verlässliche Finanzierung sowie eine strategische Planung sind daher von wesentlicher Bedeutung, um die Qualität und Verfügbarkeit der geschaffenen Angebote sicherzustellen. Die Bereitstellung der Mittel für die Jahre 2025 und 2026 ist erneut lediglich befristet. Bei öffentlichen Betriebsausgaben im Bereich der Kindertagesbetreuung von jährlich über 43 Mrd. €, die überwiegend von Kommunen und Ländern finanziert werden, sind die Bundesmittel keinesfalls ausreichend.
Das Vorhaben, die Entlastung der Eltern bei den Kostenbeiträgen ab dem Jahr 2026 nicht weiter zu verfolgen, ist richtig. Die bereitgestellten Mittel müssen für die notwendige Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen verwendet werden.  Das bedeutet zugleich, dass die Länder die Ausgleichsmittel für die Beitragsfreiheit ab dem Zeitpunkt des Auslaufens der Übergangsfrist des Bundes selbst aufbringen müssen.  

Position des HSGB
Der DStGB hat mit Recht auf die personell und finanziell nicht gegebene Umsetzbarkeit hingewiesen. Wir haben uns als HSGB gegenüber dem Land für die Streichung der 2020 auch in Hessen vorgegebenen höheren Personalstandards ausgesprochen (höhere Ausfallzeiten, Leitungsfreistellung). Denn auch in Hessen zeigt sich, dass die höheren Standards mehr Schaden als Nutzen stiften, weil immer wieder Öffnungszeiten eingeschränkt werden müssen. Das ist für Eltern und Kinder schädlich. Daher hat der HSGB eine Vielzahl von praktischen Vorschlägen für ein realistisches Kindergartenrecht in Hessen gemacht (vgl. dazu die Meldung HSGB Kompakt Nr. 79/2024 vom 29.5.2024).

1.2 Dr.R./Rau/Hö/Ju

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