Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 01. April 2021 die Förderrichtlinie zur Bundesförderung für die Corona-gerechte Um- und Nachrüstung von stationären raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) veröffentlicht. Der Text der Förderrichtlinie ist unter
https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?6
frei zugänglich.
Über dieses Programm wird eine zusätzliche Fördermöglichkeit für die Ausstattung von Schulen und Kitas mit RLT-Anlagen auch über den Förderzeitraum der Landeszuweisung für „Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas“ hinaus eröffnet. Die Förderung nach dieser Richtlinie beträgt 80% der förderfähigen Ausgaben. Sie ist auf 200.000,-€ pro RLT-Anlage begrenzt. Mit der Durchführung des Förderprogramms hat das BMWi das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn beauftragt. Die Antragstellung erfolgt durch die ausschließlich über die Internetseite des BAFA zur Verfügung gestellten Formulare.
https://www.bafa.de/Energie/Energieeffizienz/Raumlufttechnische_Anlagen/raumlufttechnische_anlagen
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Abteilung 1.2-Dr.R./Rau./Ju.
