Startseite Bundes-Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG) vom 21. Juni 2019

Bundes-Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG) vom 21. Juni 2019

Das Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes und weiterer Vorschriften (eIDKG) tritt nunmehr zum 1. 11. 2020 in Kraft.

Nach § 6 Abs. 1 eIDKG müssen die Länder noch die zuständigen Behörden bestimmen. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) hat die Kommunalen Spitzenverbände nunmehr zu dieser Frage beteiligt und bittet um Stellungnahme bis 31.10.2019, ob eine Übertragung der Aufgabe auf die Personalausweisbehörden oder auf die Ausländerbehörden erfolgen soll.

Laut HMdIS beabsichtigt eine Mehrheit der Länder eine Übertragung auf die Personalausweisbehörden.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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