Der Bundesinnenminister und der Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), haben am 17.03.21 Reformpläne zur Stärkung des Bevölkerungsschutzes veröffentlicht. Ziel der Neuausrichtung ist es, die Akteure des Bevölkerungsschutzes über das BBK besser zu vernetzen, zu koordinieren und zu beraten. Eine Anpassung des Grundgesetzes ist nicht erforderlich. Am Ende der Reform soll das BBK unentbehrlich für den Bevölkerungsschutz und die Katastrophenhilfe sein. Für die Länder und Kommunen ist ein Förderprogramm zu Errichtung von Sirenen angekündigt worden. Laut dem BBK soll dadurch die Erwartung der Menschen nach einer akustischen Warnung bei Gefahrenlagen erfüllt werden.
Konkret wurden acht Punkte für die Reform vorgestellt:
- Gesundheitlichen Bevölkerungsschutz stärken
Das Gesundheitsministerium soll über das BBK gestärkt werden. Geplant ist die Etablierung einer nationalen Reserve für den Gesundheitsschutz. Es sollen Szenarien entwickelt werden, um den Gesundheitsschutz für diese jeweilige Dauer aufrechterhalten zu können. Dies bedeutet bspw. die Sanitätsmittelbevorratung, die Entlastung von Krankenhäusern und die Forschung im Bereich Sicherheit zu stärken bzw. auszubauen. Geplant ist ein Zentrum in Bonn. Die Ausbildung der Pflegehilfskräfte soll gestärkt werden, da Spontanhelfer in akuten Krisen unverzichtbar seien. Insgesamt soll die Bundesexekutive im gesundheitlichen Bevölkerungsschutz agiler werden.
- Gemeinsame Arbeitsgruppe für nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr
Im Bereich nicht polizeilicher Gefahrenabwehr soll eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Bund, Ländern und Kommunen eingerichtet werden. Ziel dieser Gruppe ist es, alle relevanten Teilnehmer des Bevölkerungsschutzes sichtbar zu machen. Auch soll ein besserer und effektiverer Informationsaustausch erfolgen. Alles für das Ziel, ein größeres, verständlicheres 360-Grad-Lagebild zu erarbeiten. Der Bund bzw. das BBK werden jedoch keine führende Zuständigkeit erlangen. Allerdings sollen die Kommunen besser gehört werden.
- RKI, BBK erstellen Blaupause für künftige Pandemien
Das Robert-Koch-Institut und das BBK sollen – basierend auf der LÜKEX-Übung aus 2007 (Weltweite Influenza-Pandemie) – eine Blaupause für künftige Pandemien erarbeiten. Insbesondere sollen aus den aktuellen Versäumnissen der COVID-19-Pandemie Folgerungen gezogen und Konsequenzen entwickelt werden.
- Warnung der Bevölkerung
Die Warnungen des BBK sollen sowohl auf dem Smartphone als auch auf den Dächern verbessert werden. Der Bund plant für Länder und Kommunen ein Förderprogramm, welches 88 Millionen Euro bereitstellt, um Sirenen bauen zu können. Die WarnApp NINA soll von 9 Millionen Nutzer auf 40 Millionen Nutzer wachsen. Dafür soll das Potenzial der App für alle möglichen Gefahren ausgeweitet werden. Insbesondere werde mit der App das Ziel verfolgt, zu informieren und zu beraten.
- Trinkwasserreserven
Mit einem Förderprogramm in Höhe von 63 Millionen Euro unterstützt der Bund zudem die Länder beim Ausbau von Strukturen für die Trinkwassernotversorgung.
- Direkter Kontakt über externe Plattform mit der Bevölkerung
Auf einer externen Plattform soll ein direkter Dialog mit der Bevölkerung ermöglicht werden. Diese soll Rückmeldungen zum Bevölkerungsschutz sammeln, Helfer in die Krisenregionen vermitteln und Qualifizierungsangebote schaffen.
- Ausbau der Leistung der Akademie in Ahrweiler
Das Angebot der Ausbildungsakademie des BBK soll deutlich ausgeweitet, beispielsweise sollen Krisenmanager für die Kommunen geschult werden. Leitfäden und Ausbildungen werden außerdem besser aufeinander abgestimmt. Im Bereich der versorgungswichtigen Einrichtungen und Unternehmen (Kritische Infrastrukturen/KRITIS) wird das BBK KRITIS-Betreiber in allen Sektoren aktiv ansprechen, um die Unternehmen und Organisationen zu beraten und krisenfest zu machen.
- Daueraufgabe: Nationale Resilienz-Strategie
Deutschland hat sich zur Umsetzung des „Sendai Rahmenwerk für Katastrophenvorsorge (2015 –2030)“ der Vereinten Nationen verpflichtet. Ziel des Rahmenwerkes ist es, das Katastrophenrisiko zu verringern, Menschenleben, Gesundheit und Existenzgrundlagen zu erhalten sowie die Bevölkerung, das Gemeinwesen und Versorgungsleistungen vor ausufernden Schäden zu bewahren. Die Kontaktstelle beim BBK koordiniert den Umsetzungsprozess in Deutschland und die Erstellung einer nationalen Resilienzstrategie. Diese Strategie wird Bund, Ländern und Kommunen sowie auch Unternehmen und Einrichtungen kritischer Infrastrukturen eine Orientierungshilfe geben, warum, wie und auf welchen Wegen Katastrophenvorsorge in Deutschland auf allen Ebenen betrieben werden soll.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe soll mit Unterstützung des Bundesinnenministeriums und unter enger Einbindung der Partner in den Bundes- und Landesresorts sowie den Feuerwehren und Hilfsorganisationen mit der Umsetzung der skizzierten Elemente beginnen. Ziel ist es hierbei, noch in dieser Legislaturperiode entsprechende Detailkonzepte mit den zu beteiligten Partnern abzustimmen. Mit den Reformplänen soll der gesundheitliche Bevölkerungsschutz gestärkt, ein gemeinsames Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz eingerichtet und die Evaluation von Krisenlagen ebenso verbessert werden wie die Warnung der Bevölkerung. Zudem soll das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Bereich der Trinkwassernotversorgung, bei der Stärkung des Ehrenamtes und des Selbstschutzes eingebunden werden. Eine stärkere Rolle als Dienstleister auch gegenüber den Kommunen, beispielsweise durch verstärkte Aus- und Fortbildung von Führungskräften im Bevölkerungsschutz einnehmen.
Der weitere Fortgang der Umsetzungsschritte bleibt insoweit abzuwarten. Zu begrüßen ist das Förderprogramm zur Errichtung von Sirenen, auch wenn wir im weiteren Dialogprozess die Notwendigkeit sehen, die kommunale Sichtweise und die kommunale Ebene einzubinden.
Mit der Bitte um Beachtung
Abteilung 2.1 – Hg/Sie
