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Bund und Länder einigen sich auf Flüchtlingsfinanzierung

Geflüchtete aus der Ukraine sollen laut der Übereinkunft von Bund und Ländern wie anerkannte Asylbewerber finanziell unterstützt werden. Demnach stehen ihnen nach dem Beschluss von Bund und Ländern die gleichen Leistungen wie etwa Hartz-IV-Empfängern zu. Der Bund stellt darüber hinaus 2 Mrd. Euro zusätzliche Mittel bereit, die unter anderem für Integration in KITA und Schule gedacht sind. Dazu berichtete unser Bundesverband, der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB).

Die Bundesregierung und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben sich auf eine Verteilung der Kosten für die Versorgung ukrainischer Kriegsflüchtlinge geeinigt.

Kriegsflüchtlinge wie anerkannte Asylbewerber behandeln

Hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine werden daher künftig wie anerkannte hilfsbedürftige Asylsuchende finanziell unterstützt. Kriegs-flüchtlinge aus der Ukraine sollen in Zukunft ebenfalls Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII erhalten. Voraussetzung dafür wird eine Registrierung im Ausländerzentralregister und die Vorlage einer aufgrund der Registrierung ausgestellten Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels nach § 24 Abs. 1 AufenthG sein. Die hierfür notwendigen gesetzlichen Anpassungen werden so rechtzeitig umgesetzt, sie sollen zum 1. Juni 2022 in Kraft treten.

Finanzielle Unterstützung im Jahr 2022

Der Bund unterstützt darüber hinaus Länder und Kommunen mit insgesamt 2 Mrd. Euro. Die Summe setzt sich zusammen aus 500 Millionen Euro zur Unterstützung der Kommunen bei den Kosten der Unterkunft der Geflüchteten aus der Ukraine, 500 Millionen Euro zur Abgeltung der Kosten, die zur bisherigen Unterstützung der Geflüchteten aus der Ukraine im Bereich der Lebenshaltungskosten angefallen sind und einer Milliarde Euro als Beteiligung an den übrigen Kosten etwa für die Kinderbetreuung und Beschulung sowie Gesundheits- und Pflegekosten.

Langfristige Bundesbeteiligung geplant

Die Bundesregierung will weiterhin einvernehmlich mit den Ländern in diesem Jahr eine Regelung zur Verstetigung der Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten sowie den Aufwendungen für Integration der Länder und Kommunen finden, welche rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 gelten soll.

Impfangebot ausbauen

Die Länder sollen über die Impfzentren und mobilen Impfteams zeitnahe und passgenaue Impfangebote an die Kriegsflüchtlinge machen. Dort sollen auch die zum Teil verpflichtende Impfung gegen andere Infektionskrankheiten wie z. B. Masern, Röteln, Mumps, Diphterie, Keuchhusten durchgeführt werden. Um die für die allgemeine Impfkampagne in Deutschland, aber auch für die Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine wichtige und flexible Infrastruktur vor Ort weiter aufrechtzuerhalten, wird der Bund die Impfzentren und mobilen Impfteams auch über den 31. Mai 2022 hinaus bis zum Jahresende 2022 mit einem Anteil von 50 Prozent finanziell unterstützen. Hierfür hat der Bund in diesem Jahr bisher monatlich knapp 100 Millionen Euro erstattet.

Evaluierung fortlaufend möglich

Bund und Länder werden fortlaufend über die Entwicklung der Zahl der Geflüchteten aus der Ukraine beraten und bei einer signifikanten Veränderung der Lage auch für das laufende Jahr ergänzende Regelungen treffen. Eine Einigung für das Jahr 2023 soll im November getroffen werden.

Anmerkung des DStGB

Der Beschluss von Bund und Länder ist ein Kompromiss, der sich an der aktuellen Lage orientiert. Aus kommunaler Sicht bleibt es wichtig, dass die Länder zum einen die Bundesmittel auch an die Kommunen weitergeben und auch von den Ländern eigene finanzielle Mittel aufgewandt werden, um die Kommunen zu unterstützen. Insbesondere die psychosoziale Betreuung der Kriegsflüchtlinge und der schnelle Ausbau von Kita- und Schulplätzen muss dabei auch von den Ländern nachhaltig unterstützt werden.

Hinweis der Geschäftsstelle des HSGB:

Aktuell steht nicht abschließend fest, wie die angekündigten Bundesmittel von 2 Milliarden Euro auf die Länder verteilt werden. Der auf Hessen entfallende Betrag wäre dann zwischen Land und Kommunen aufzuteilen. Hierzu wird es zeitnah Gespräche mit der Hessischen Landesregierung geben.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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