Termin: 29.01. bis 31.01.2024
Inhalte
- Aktuelle verbands- und kommunalpolitische Themen
- Aktuelle Entwicklungen zu kommunalrelevanten Gesetzesvorhaben und Informationen des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport
- Hessische Gemeindeordnung
- Rechtsstellung des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin in der Gemeindevertretung
- Rechtsmittel des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin bzw. des Gemeindevorstands / des Magistrats
- Die Grundstruktur des Gemeindevorstands
- Abgrenzung der Zuständigkeiten Gemeindevertretung / Gemeindevorstand
- Abgrenzung der Zuständigkeiten Gemeindevorstand / Bürgermeister
- Informationsrechte der ehrenamtlichen Stadträte / Beigeordnete
- Die Verschwiegenheitspflicht der Mandatsträger und Mandatsträgerinnen
- Einführung in das Dienst-und Arbeitsrecht in der Kommunalverwaltung
- Haftung und Verantwortung kommunaler Entscheidungsträger/innen
- Herausforderungen der digitalen Transformation in der Verwaltung
- Bericht aktueller Themen und Austausch mit der Geschäftsführung der ekom21-KGRZ Hessen
Veranstaltungsort
TRIP INN Landhotel Bad Soden-Salmünster (ehemals Landhotel Betz GmbH)
Brüder-Grimm-Straße 21
63628 Bad Soden-Salmünster
Zeitfenster
- Tag: 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- Tag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- Tag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Zielgruppe
Der Lehrgang richtet sich ausschließlich an gewählte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr für den 3-tägigen Bürgermeister/-innen-Lehrgang beträgt 450,00 Euro für Mitglieder.
In der Teilnahmegebühr für die Lehrgänge sind die Kosten für die Übernachtung im Hotel sowie Verpflegung wie folgt enthalten:
- Tag: Abendessen
- Tag: Frühstück, Mittagessen und Abendessen
- Tag: Frühstück und Mittagessen
2 Übernachtungen im Hotel (EZ)
Die anfallenden Kosten für die Getränke sind von allen Teilnehmern selbst zu tragen.
Ausgenommen hiervon sind Tagungsgetränke, die in den Tagungsräumen bereitgestellt werden.
Sollten Sie für den gebuchten Lehrgang berücksichtigt werden und eine Einladung mit ausführlichem Arbeitsplan erhalten, so sind wir gehalten, die Teilnahmegebühr auch dann anzufordern, wenn Sie an diesem Lehrgang nicht teilnehmen. Eine Ausnahme kann nur dann gemacht werden, wenn Sie sich bis zu der im Einladungsschreiben genannten festgelegten Frist abmelden.
Von den Kommunen und Verbänden, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden wir die Teilnahmegebühr nach Durchführung des Lehrgangs vom entsprechenden Konto abbuchen. In diesem Fall gilt die Einladung gleichzeitig als Rechnungsbeleg.
Sollten wir über keine Einzugsermächtigung verfügen, werden wir eine gesonderte Rechnung erstellen.
Anmeldung
Für die verbindliche Anmeldung bitten wir, das beigefügte Anmeldeformular zu verwenden.
Das Anmeldeformular finden Sie auch unter www.hsgb.de unter der Rubrik Fortbildungen/Lehrgänge des HSGB (digital ausfüllbar).
Nutzen Sie gerne die im Anmeldeformular angegebene E-Mail-Adresse der Ansprechpartnerin oder senden Sie uns Ihre Anmeldung per Post oder per Fax zu.
Anmeldeschluss ist Freitag, 24. November 2023.
Die Zu- bzw. Absage sowie den genauen Zeit- und Arbeitsplan erhalten Sie rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn.
Ansprechpartnerin / Kontakt
Frau Wolf
Tel. 06108 6001-22
E-Mail Lehrgang1.1@hsgb.de
Für Grundsatzfragen zur Lehrgangsorganisation steht Ihnen auch Frau Ltd. Verwaltungsdirektorin Sabine Richard-Ulmrich telefonisch unter 06108 6001-23 gerne zur Verfügung.
1.1 R-U
