Startseite Bündelung der Landtagswahl am 28.10.2018 mit den Volksabstimmungen über die Änderung der Hessischen Verfassung

Bündelung der Landtagswahl am 28.10.2018 mit den Volksabstimmungen über die Änderung der Hessischen Verfassung

Die Hessische Landesregierung plant im Zusammenhang mit der Landtagswahl am 28.10.2018 verschiedene Volksabstimmungen durchzuführen. Der Hessische Städte- und Gemeindebund hat bereits zu den entsprechenden Gesetzentwürfen, welche eine Änderung der Hessischen Verfassung betreffen, Stellung genommen. Es ist derzeit davon auszugehen, dass die Volksabstimmungen über diese Gesetzentwürfe zusammen mit der Landtagswahl stattfinden werden.

Wir empfehlen, dies bei einer darüber hinausgehenden geplanten Bündelung von Wahlen (z.B. Bürgermeisterwahlen/Bürgerentscheide) zu bedenken. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass es sich bei den geplanten Volksabstimmungen um mindestens 15 einzelne Gesetzentwürfe handelt, über die jeweils getrennt abzustimmen ist.

Wir bitten um Beachtung.

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