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Breitbandförderung in Bund und Land 2015 – 2018

Vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird eine Richtlinie zur Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland herausgegeben. Gegenstand der Richtlinie ist die Förderung des flächendeckenden Ausbaus von breitbandigen Netzen für das Internet mit einer Mindestgeschwindigkeit von 50 Mbit/s. Hierfür sollen Mittel aus der digitalen Dividende 2 in Höhe von über 1 Mrd. EUR verwendet werden.

Antragsberechtigt sind die Gemeinde und Städte in Deutschland. Ein Antrag kann über die Internetseite: www.breitbandausschreibungen.de gestellt werden, sobald die Bundesrichtlinien in Kraft gesetzt werden. Dies kann zum 01.10.2015 erfolgen. Die Mittel werden bis 2018 in Quartalen verteilt und ausgeschüttet, so dass eine mehrfache Antragstellung möglich sein soll. Wesentliche Voraussetzungen für eine Zuwendung sollen folgende Punkte sein: 

Nachweispflichten des Zusendungsempfängers (d. h. der Gebietskörperschaften)

Der Zuwendungsempfänger weist nach,

  • dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde (noch kein Vertragsschluss);
  • dass das Markterkundungsverfahren für das betreffende Gesamtprojekt negativ war, d.h. kein marktgetriebener Ausbau innerhalb von drei Jahren erfolgen wird;
  • dass im Rahmen des Gesamtprojekts eine wesentliche Verbesserung der aktuellen Breitbandversorgung sichergestellt wird (mind. 50 Mbit/s, etc.);
  • wie sich die geplanten Finanzierungsbeiträge des Gesamtprojekts zusammensetzen, dass diese gesichert sind und dass der Zuwendungsempfänger mindestens 10 % der Kosten des Gesamtprojekts übernimmt;
  • dass der Zuwendungsempfänger bei der Ausschreibung die Grundsätze des Vergaberechts eingehalten hat;
  • dass die Nutzung der geförderten Breitbandinfrastruktur über den gesamten Zweckbindungszeitraum gewährleistet wird;
  • dass ein diskriminierungsfreier Zugang gem. § 7 NGA-RR gewährleistet wird;
  • wie – im Fall eines Betreibermodells – nach Auslaufen der Zweckbindungsfrist ein privatwirtschaftlicher Weiterbetrieb sichergestellt werden soll.
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