Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat uns mit dem beiliegenden Schreiben vom 16. Juni 2014 (Anlage) im Rahmen der Einführung des BOS Digitalfunks in Hessen über Aspekte im Zusammenhang mit der Laufzeit des gemeinsamen Warenkorbes, dem Abruf von Alarmmeldeempfängern und der Gewährung von Zuwendungen seitens des Landes Hessen in Kenntnis gesetzt, die wir gerne mit dem anliegenden Schreiben weiterleiten möchten.
Mit der Bitte um Beachtung.
