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BMVI-Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in Deutschland

Mit Wirkung vom 26.04.2021 wurde vom Bund die Möglichkeit der Grauen-Flecken-Förderung in Deutschland eröffnet. Mit der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ wird dieses umgesetzt, wobei darauf hinzuweisen ist, dass lediglich noch nicht begonnene Vorhaben erfasst wurden. Bei Baumaßnahmen gelten Planung, Bodenuntersuchung und Grunderwerb noch als Beginn des Vorhabens, es sei denn, dies wäre der alleinige Zweck der Zuwendung.

In der Novelle der Förderrichtlinie wurde die Auftragsschwelle auf 100 Mbit/S im Download erhöht. Des Weiteren sind Schulen, Krankenhäuser, Unternehmen- und Gewerbegebieten förderfähig, wenn sie weniger als 500 Mbit/S verfügen. Wobei die Download-Verfügbarkeit
nutzerbezogen festzustellen ist. Des Weiteren sind Einzelanschlüsse für Schulen, KKH und Unternehmen in Gewerbegebieten möglich. Den Teilnehmern in Projektgebieten sind Bandbreiten von einem Gigabit/S symmetrisch zu gewährleisten. Die Zielbandbreite ist erreicht, wenn sie am Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird.

Die Gültigkeit der nun veröffentlichten Bundesrichtlinie ist bis zum 31.12.2022 befristet. Im Wortlaut der Richtlinie können sie unter dem hier beigefügten Link abrufen:
 

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/richtlinie-foerderung-unterstuetzung-gigabitausbau.pdf

https://www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales/Breitbandausbau/Breitbandfoerderung/breitbandfoerderung.html

 

Wir bitten um Kenntnisnahme.         

Abteilung 2.2 – MG                                                                                                         

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